Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1882/163
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Großherzoglich Hessisches
Regierungsblatt.
Nr. 21.
Darmstadt, den 30. September 1882.
Bekanntmachung,
die Besetzung der Subaltern- und Unterbeamtenstellen bei den Reichs- und Staatsbehörden mit Militäranwärtern betreffend.
Großherzogliches Staatsministerium.
v. Starck.
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Regierungsblatt.
Inhalt: | Bekanntmachung, die Besetzung der Subaltern- und Unterbeamtenstellen bei den Reichs- und Staatsbehörden mit Militäranwärtern betreffend. |
die Besetzung der Subaltern- und Unterbeamtenstellen bei den Reichs- und Staatsbehörden mit Militäranwärtern betreffend.
Die nachstehenden, von dem Bundesrathe des deutschen Reichs beschlossenen Grundsätze für die Besetzung der Subaltern· und Unterbeamtenstellen bei den Reichs- und Staatsbehörden mit Militäranwärtern, welche mit dem 1. Oktober l. J. in Kraft treten, werden mit dem Anfügen zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die Ausführungsbestimmungen und die Verzeichnisse der den Militäranwärtern im Staatsdienst des Großherzogthums vorbehaltenen Stellen demnächst werden bekannt gegeben werden.
Darmstadt, den 25. September 1882.
v. Starck.
Dr. Breidert.