Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1882/111
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Nr. 9.
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der Hauptstaatskasse gewährten Darlehens von 2,520,000 mittelst Ausgabe vierprocentiger Schuldverschreibungen aufzunehmen, dessen Verzinsung aus den von der Stadt Mainz zu entrichtenden Zinsbeträgen zu erfolgen hat.
Urkundlich Unserer eigenhändigen Unterschrift und beigedrückten Großherzoglichen Siegels.
Darmstadt, den 20. Mai 1882.
(L. S.)
Schleiermacher.