Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1882/090
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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1882 | |
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den Lokomotiv-Betrieb auf der Materialtransportbahn von Station Gartenfeld bis zum Bauplatz des neuen Centralbahnhofes Mainz betreffend.
Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben unterm Heutigen dem Bauunternehmer Arnoldi zu Mainz die jederzeit widerrufliche und längstens bis zur Vollendung des Tunnelbaues in der Bahnumführung bei Mainz dauernde Concession zum Befahren der auf Grund eines Vertrages zwischen der Stadt Mainz und dem Concessionär angelegten schmalspurigen Materialtransportbahn von Station Gartenfeld zum Bauplatz des neuen Centralbahnhofes Mainz mittelst Tenderlokomotiven ertheilt.
Es wird dies mit dem Anfügen zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß der Betrieb der genannten Materialtransportbahn nach Maßgabe der Bahnordnung für deutsche Eisenbahnen untergeordneter Bedeutung, der sonst bestehenden und weiter erlassen werdenden Bestimmungen zu führen ist.
Darmstadt, den 18. März 1882.
Schleiermacher.