Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1882/078
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Nr. 3.
Zu Artikel 82.
§ 105.
Großherzogliches Ministerium des Innern und der Justiz.
v. Starck.
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2) | die Verordnung vom 4. Februar 1857, die von den Bauhandwerkern zu beobachtenden technischen Vorschriften betreffend; | ||
3) | die Verordnung vom 9. November 1867, die von den Bauhandwerkern zu beobachtenden technischen Vorschriften betreffend. |
§ 105.
Die Allgemeine Bauordnung und gegenwärtige Ausführungsverordnung treten mit dem 1. April 1882 in Kraft.
Darmstadt, den 1. Februar 1882.
v. Starck.
Rautenbusch.