Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1881/B096
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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1881 | |
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Vorstehende Uebersicht wird hiermit mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die Erhebung der Umlagen in 4 Zielen und zwar in Bingen in den Monaten April, Juni, Oktober 1881 und Februar 1882, in allen übrigen Gemeinden in den Monaten Juni, Oktober, Dezember 1881 und Februar 1882 stattfinden soll.
Bingen, 12. April 1881.
I. V. d. K.: Dr. Wolf, Kreisassessor.
den Steuerausschlag zur Bezahlung des Gehalts des Rabbinen zu Offenbach für das Jahr 1881 betreffend.
Zur Bezahlung der ständigen Besoldung des Rabbinen zu Offenbach pro 1881 sollen, mit Genehmigung Großh. Ministeriums des Innern und der Justiz, drei Pfennige von Einem Gulden Normalsteuerkapital der Israeliten in den zum Rabbinat Offenbach gehörigen israelitischen Gemeinden Babenhausen, Bürgel, Dietesheim, Dietzenbach, Dreieichenhain, Dudenhofen, Götzenhain, Groß-Steinheim, Hergershausen, Heusenstamm, Klein-Krotzenburg, Offenthal, Seligenstadt, Sickenhofen, Sprendlingen und Weiskirchen im Monat Mai dieses Jahres in einem Ziel erhoben werden, welches zur Bemessung der Beitragspflichtigen hierdurch bekannt gemacht wird.
Offenbach, den 13. April 1881.
von Marquard.