Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1881/B095
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Beilage Nr. 12.
Großherzogliches Kreisamt Schotten.
Dr. Dietzsch.
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Vorstehende Uebersicht wird hiermit als richtig bescheinigt und mit dem Anfügen zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die Erhebung der Umlagen in drei Zielen, und zwar in den Monaten August, Oktober und Dezember d. J. stattfinden soll, und daß zur Deckung der Ausgaben pro 1. Quartal 1881 in sämmtlichen Gemeinden mit Ausnahme von Solms-Ilsdorf ein Ziel der für 1880, (vergl. Regierungsblatt, Beilage Nr. 12, Seite 92-94) genehmigten Umlagen im Monat April l. J. unverändert zur Erhebung kommen wird. - Schotten, den 16. April 1881.
Dr. Dietzsch.