Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1881/B026

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1881
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Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1881.djvu
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Beilage Nr. 4.


Bekanntmachung,
die für das Rechnungsjahr 1881/82 zur Bestreitung der Communalbedürfnisse der Stadt Worms zu erhebenden Umlagen betreffend.

      Mit Genehmigung Großh. Ministeriums des Innern und der Justiz sollen in dem Rechnungsjahr 1881/82 in der Stadt Worms folgende Umlagen erhoben werden:

267 200 Mark 5.svg mit einem Ausschlagscoefficienten von 50,667 Pfennig 5.svg auf das gesammte Communalsteuerkapital der Einwohner und Forensen;
3200 Mark 5.svg
mit einem Ausschlags-Coefficienten von 1,308 Pfennig 5.svg auf das gesammte Communalsteuerkapital der evang. Einwohner;
3011 Mark 5.svg
mit einem Ausschlagscoefficienten von 2,504 Pfennig 5.svg auf das gesammte Communalsteuerkapital der katholischen Einwohner.

      Es wird dies mit dem Anfügen zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die Erhebung in sechs Zielen in den Monaten April, Juni, August, October und December 1881 und Februar 1882 stattfinden soll.
      Worms, den 17. Februar 1881.

Großherzogliches Kreisamt Worms.
Lotheisen.



Bekanntmachung,
betreffend die Umlagen zur Bestreitung der Communalbedürfnisse in den Gemeinden des Kreises Oppenheim für das erste Vierteljahr 1881.

      Mit Genehmigung Großh. Ministeriums des Innern und der Justiz soll in den Gemeinden des Kreises Oppenheim für das erste Vierteljahr des Jahres 1881 ein Ziel (ein Sechstheil) der für das Jahr 1880 vorgesehenen, durch unsere Bekanntmachung vom 21. Februar 1880 in Nr. 8 der Beilagen des Großh. Regierungsblattes veröffentlichten Communalumlagen zur Erhebung gelangen.
      Es wird dies mit dem Anfügen zur allgemeinen Kenntniß gebracht, daß die Erhebung im Monate Februar d. J. stattzufinden hat.
      Oppenheim, den 27. Januar 1881.

Großherzogliches Kreisamt Oppenheim.
Kekulé.