Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1881/B025

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1881
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Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1881.djvu
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Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt.
Beilage Nr. 4.
Darmstadt, den 8. März 1881.


Inhalt: 1) Oeffentliche Anerkennung einer edlen That. - 2) Bekanntmachung, die zur Ausfertigung und Erledigung von Uebergangsscheinen ermächtigten Stellen betreffend. - 3) Bekanntmachung, die für das Rechnungsjahr 1881/82 zur Bestreitung der Communalbedürfnisse der Stadt Worms zu erhebenden Umlagen betreffend. - 4) Bekanntmachung, betreffend die Umlagen zur Bestreitung der Communalbedürfnisse in den Gemeinden des Kreises Oppenheim für das erste Vierteljahr 1881. - 5) Uebersicht der für das Jahr 1881 von Großherzoglichem Ministerium des Innern und der Justiz genehmigten Umlagen zur Bestreitung von Communalbedürfnissen in den israelitischen Religionsgemeinden des Kreises Groß-Gerau. - 6) Uebersicht der für das erste Quartal 1881 und das Rechnungsjahr 1881/82 von Großherzoglichem Ministerium des Innern und der Justiz genehmigten Umlagen zur Bestreitung von Communalbedürfnissen in den israelitischen Religionsgemeinden des Kreises Dieburg. - 7) Bekanntmachung, die Erhebung der Umlagen zur Bestreitung der Communalbedürfnisse in den Gemeinden des Kreises Bingen für das erste Vierteljahr 1881 betreffend. - 8) Bekanntmachung, die im ersten Quartal 1881 in den Gemeinden des Kreises Friedberg zur Erhebung kommenden Umlagen betreffend. - 9) Ordensverleihungen. - 10) Ermächtigungen zur Annahme und zum Tragen fremder Orden. - 11) Namensveränderungen. - 12) Titel-Verleihung. - 13) Dienstnachrichten. - 14) Charakterertheilungen. - 15) Dienstentlassung. - 16) Ruhestandsversetzungen. - 17) Concurrenzeröffnungen. - 18) Sterbefälle.



Oeffentliche Anerkennung einer edlen That.

      Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben dem Maurergesellen Heinrich Hensel II. zu Rödgen, im Kreise Friedberg, in Anerkennung der von ihm mit Muth und Entschlossenheit vollbrachten Rettung des Georg Hensel von Rödgen vom Tode des Ertrinkens, eine Geldprämie Allergnädigst zu verleihen geruht.
      In Gemäßheit Allerhöchster Entschließung wird dieses hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
      Darmstadt, den 8. Februar 1881.

Großherzogliches Ministerium des Innern und der Justiz.
v. Starck.
Schaum.



Bekanntmachung,
die zur Ausfertigung und Erledigung von Uebergangsscheinen ermächtigten Stellen betreffend.

      Unter Bezugnahme auf die Bekanntmachung vom 12. Dezember 1873 (Reg.-Bl. Nr. 49) wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß der Ortseinnehmerei Birkenau die Befugniß zur Ausfertigung von Uebergangsscheinen über Branntwein und Bier ertheilt worden ist.
      Darmstadt, den 28. Januar 1881.

Großherzogliches Ministerium der Finanzen.
Schleiermacher.
Hörr.