Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1881/B003

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1881
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Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1881.djvu
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Beilage Nr. 1.


      26) das Vermächtniß der Antonie Mayer ledig zu Bingen an die katholische Pfarrkirche zu Bingen und die Schenkung der Erben derselben an diese Kirche zur Stiftung eines jährlichen Amtes, im Betrage von 171 Mark 5.svg 43 Pfennig 5.svg und bezw. 300 Mark 5.svg;
      27) das Vermächtniß der Wilhelmine Dittmayer ledig zu Bingen an die katholische Pfarrkirche zu Bingen zur Stiftung eines Anniversariums, im Betrage von 300 Mark 5.svg;
      28) die Schenkung der Concursmasse des Philipp Hummel in Bauschheim an die Gemeinde Herrnsheim, im Kreise Worms, bestehend in fünf in der Gemarkung Herrnsheim belegenen Grundstücken im Werth von 500 Mark 5.svg;
      29) die Schenkung der Breuberger Sparkasse zu Höchst i. O. an das Mathilden-Landkrankenhaus zu Darmstadt, im Betrage von 200 Mark 5.svg;
      30) die Schenkung des evangelischen Pfarrers Alefeld zu Gräfenhausen an den Verein zur Unterstützung evangelischer Pfarrwaisen, im Betrage von 300 Mark 5.svg;
      31) das Vermächtniß des Johann Georg Esselborn zu Bingen an die dasige evangelische Kirche zur Gründung eines Armenfonds bezw. zur Verstärkung des bereits vorhandenen, im Betrage von 1000 Mark 5.svg;
      32) die Schenkung des Gräflich Solms`schen Kammerraths Fresenius zu Assenheim an die evangelische Kirche zu Schotten, bestehend in zwei silbernen Abendmahlskelchen und einer silbernen Abendmahlskanne, im Werthe von 580 Mark 5.svg;
      33) die Schenkung zweier Ungenannten an die katholische Kirche zu Ockstadt, bestehend in Meßgewändern im Werthe von 200 Mark 5.svg;
      34) die Schenkung eines Ungenannten an das Mathilden-Landkrankenhaus zu Darmstadt, im Betrage von 1000 Mark 5.svg;
      35) die Schenkung der Familie Frenay zu Mainz an die Domkirche zu Mainz zur Stiftung von zwei heiligen Messen, im Betrage von 180 Mark 5.svg;
      36) die Schenkung der zur Herstellung einer Mauer am alten israelitischen Friedhof zu Flonheim erforderlichen Summe im ungefähren Betrage von 210 Mark 5.svg Seitens der Jette Ullmann zu Flonheim an die dasige israelitische Religionsgemeinde;
      37) das Vermächtniß des Generalstabsarztes i. P. Dr. Heydenreich zu Darmstadt an die katholische Kirche zu Darmstadt, im Betrage von 342 Mark 5.svg 80 ;
      38) die Schenkung des Eduard Paret in Köln zu Gunsten der Gemeinde Rhein-Dürkheim, im Betrage von 1350 Mark 5.svg

      In Folge Allerhöchsten Auftrages werden diese Stiftungen hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
      Darmstadt, den 10. Januar 1881.

Großherzogliches Ministerium des Innern und der Justiz.
v. Starck.
Schaum.