Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1881/121
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Großherzoglich Hessisches
Regierungsblatt.
Nr. 20.
Darmstadt den 17. September 1881.
Inhalt:Edict, die Einberufung des XXIV. Landtags betreffend.
Edict,
die Einberufung des XXIV. Landtags betreffend.
LUDWIG.
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Regierungsblatt.
die Einberufung des XXIV. Landtags betreffend.
LUDWIG IV. von Gottes Gnaden Großherzog von Hessen und bei Rhein etc. etc.
Nachdem Wir beschlossen haben, Unsere getreuen Stände kraft dieses aus Montag den 17. October l. J. einzuberufen, so verkünden Wir solches hierdurch öffentlich und gesinnen an Unsere getreuen Stände, daß Sie sich an dem genannten Tage in Unserer Haupt- und Residenzstadt Darmstadt zur Ausübung Ihrer verfassungsmäßigen Rechte vereinigen und der Propositionen gewärtig sein werden, welche Wir Ihnen werden vorlegen lassen.
Urkundlich Unserer eigenhändigen Unterschrift und des beigedrückten Großherzoglichen
Siegels.
Darmstadt, den 15. September 1881.
(L. S.)
v. Starck.