Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1880/051

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1880
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Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1880.djvu
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Nr. 10.


Muster a
(zu § 1).
Hauptsteueramtsbezirk Prenzlau.
Steuerhebebezirk Schwedt.
Gemeinde Dambach.
Anmeldung
des Tabackpflanzers Georg Huber[GWR 1]
wohnhaft zu Dambach
über die im Jahre 1880 mit Taback bepflanzten Grundstücke.
Laufende
Nummer.
Bezeichnung
der
Grundstücke.
Angemeldeter
Flächeninhalt
der
Grundstücke.
Bezeichnung der Räume,
in welchen der geerntete
Taback bis zur amtlichen
Verwiegung aufbewahrt
werden wird.
Bemerkungen.
Ar.
□Meter.
1.
2.
3.
4.
5.
1
Am Wege nach Schwedt
20
06
Im Wohnhaus und in
den zugehörigen Wirth-
schaftsräumen.
2
In der Trift
11
35
Summa
31
41

Dambach, den 7ten Juli 1880.
(Unterschrift des Tabackpflanzers.)
Georg Huber.[GWR 1]
Abgegeben Schwedt, den 7ten Juli 1880.
Eingetragen in das Anmelderegister unter Nr. 201.
(Benennung der Amtsstelle und Unterschrift.)
Königliches Steueramt.
Küsell.[GWR 1]



Anleitung.
1. Die mit Taback bepflanzten Grundstücke sind in Spalte 2 und 3 einzeln nach ihrer Bezeichnung und ihrem Flächeninhalte anzugeben. Am Fuße der Spalte 3 ist die Summe des Flächeninhalts der angemeldeten Grundstücke ersichtlich zu machen.
2. Insofern der Inhaber der mit Taback bepflanzten Grundstücke (Tabackpflanzer) den Taback gegen einen bestimmten Antheil oder unter sonstigen Bedingungen durch einen Andern anpflanzen oder behandeln läßt, ist dies in Spalte 5 anzugeben.
3. Die Anmeldung ist bis zum Ablauf des 15. Juli bei der Steuerhebestelle des Bezirks einzureichen. Die Anmeldung der erst nach dem 15. Juli bepflanzten Grundstücke muß spätestens am dritten Tage nach dem Beginn der Bepflanzung bewirkt werden.



Anmerkungen der GenWiki-Redaktion (GWR)

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