Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1860/360

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1860
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Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1860.djvu
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Nr. 36.


Oeffentliche Anerkennung einer edlen That.

Am 1. October d. J., Nachmittags zwischen 3 und 4 Uhr, fiel die dreijährige Tochter des Ladmeisters Bohnen bei der hessischen Ludwigsbahn, Anna Maria Margaretha Bohnen, von einer der an dem Bocksthore zu Mainz nach dem Rheine führenden Treppen in das Wasser und sank alsbald unter. Der Steuermann Johann Huppert IV. aus Mainz, der sich in der Nähe auf einem Schiffe befand, sprang sofort in voller Kleidung in das Wasser, erfaßte schwimmend das Kind und brachte es glücklich lebend ans Ufer.
Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben dem Johann Huppert, als Anerkennung für diese menschenfreundliche von ihm mit eigener Lebensgefahr ausgeführte That, das allgemeine Ehrenzeichen mit der Inschrift "Für Rettung von Menschenleben" Allergnädigst zu verleihen geruht.
In Gemäßheit Allerhöchster Entschließung wird dieses hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht.

Darmstadt, den 4. December 1860.
Großherzogliches Ministerium des Innern.
v. D alwigk.
Hallwachs.



Bekanntmachung,
den Ausschlag der directen Steuern und Beiträge zu den Kosten der Staats- und Provinzialstraßen für das Jahr 1861 betreffend.
§. 1.

Nach §. 1 des Finanzgesetzes vom 4. d. M. soll für das Jahr 1861 an directen Steuern der Betrag von 10 kr. 31/2 Pfennig auf den Gulden Normalsteuerkapital ausgeschlagen und erhoben werden.
Hiernach berechnet sich die Totalsumme der directen Steuern, mit Ausschluß der von den Steuerpflichtigen in dem Condominat[GWR 1] Kürnbach zu zahlenden ständigen Steuern von 108 fl. 301/2 kr., da die Summe sämmtlicher Normalsteuerkapitalien im Großherzogthum für das Jahr 1861 sich auf 15,391,496 fl. festgestellt hat, auf

2789708/7 fl.,


welche nach Maßgabe der auf die einzelnen Steuercommissariate kommenden Personal-, Gewerb- und Grundsteuerkapitalien auf diese Bezirke, wie folgt, vertheilt werden:



Anmerkungen der GenWiki-Redaktion (GWR)

  1. "Condominat, Gebiet, das mehreren Herren gehört."; zitiert nach: http://www.zeno.org/Herder-1854