Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1860/328

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1860
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Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1860.djvu
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Nr. 31.


lang, von dem Erscheinen dieser Bekanntmachung im Regierungsblatt an, zur Einsicht der Theilnehmer bei dem Vorsteher der Stellvertretungs-Anstalten offen gelegt.

Darmstadt, den 5. November 1860.
Großherzogliches Ministerium des Innern.
v. D alwigk.
Zimmermann.



Bekanntmachung,
die Errichtung von Salzmagazinen zu Gernsheim, Hirschhorn und Lampertheim betreffend.

Mit Beziehung auf die Bekanntmachungen vom 22. November 1824 im Großherzoglichen Regierungsblatt Nr. 66 und vom 26. Juni 1850 im Großherzoglichen Regierungsblatt Nr. 33 wird hierdurch zur allgemeinen Kenntniß gebracht, daß an folgenden Orten der Provinz Starkenburg Salzmagazine errichtet worden sind:

1) zu Gernsheim mit einem aus Theilen der Salzmagazinsbezirke Bensheim, Darmstadt und Groß-Gerau gebildeten Bezirke;
2) zu Hirschhorn mit einem aus Theilen der Salzmagazinsbezirke Beerfelden, Bensheim und Fürth gebildeten Bezirke;
3) zu Lampertheim mit einem aus Theilen des Salzmagazinsbezirks Bensheim gebildeten Bezirke.
Damstadt, den 3. November 1860.
Großherzogliche Ober-Steuer-Direction.
Görtz.
Baur.


Bekanntmachung
eines rechtskräftig gewordenen Straferkenntnisses in Gemäßheit des Artikels 30 des Strafgesetzbuchs.

Unterm 3. October dieses Jahres wurde der Rechner der Großherzoglichen Criminal- und Polizei-Kasse der Provinz Oberhessen und des geistlichen Landkastens Theodor Conzen wegen Veruntreuung im Dienste in eine Zuchthausstrafe von drei Jahren verurtheilt und diese Verurtheilung hat, nachdem sie nunmehr die Rechtskraft beschritten, für den Verurtheilten den Verlust der von ihm bekleideten Dienststellen nach Artikel 23 des Strafgesetzbuchs zur gesetzlichen Folge.