Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1860/327
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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1860 | |
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II. Von diesem Fonds wurden bezahlt: | ||||||||||
1) | Die Vertretungssummen an die Einstandskasse für 445 Versicherte à 400 fl. | 178000 | fl. | - | kr. | |||||
Hiervon sind jedoch von der Einstandskasse zurückbezahlt worden: | ||||||||||
a) für 52 Versicherte, welche zum Marschiren nicht ausgerufen worden sind, à 400 fl.... 20800 fl. - kr. | ||||||||||
b) für 7 Versicherte, welche nur 5 Jahre zu dienen hatten, à 66 fl. 40 kr..... 466 fl. 40 kr. | 21266 | fl. | 40 | kr. | ||||||
Die Vertretungssummen betrugen also | 156733 | fl. | 20 | kr. | ||||||
2) | An Verwaltungskosten wurden bezahlt | 965 | fl. | 6 | kr. | |||||
Mithin bestand die ganze Ausgabe in |
157698 | fl. | 26 | kr. | ||||||
Verglichen ist Vorrath |
27558 | fl. | 281/4 | kr. | ||||||
Hierzu die Zinsen von den noch deponirten Kapitalien bis zum 18. November 1860 mit | 287 | fl. | 15 | kr. | ||||||
Ergiebt sich Ueberschuß |
27845 | fl. | 431/4 | kr. | ||||||
Dieser Ueberschuß ist nach §. 28 der Statuten unter die noch übrigen 962 Versicherer folgendermaßen zu vertheilen: | ||||||||||
1) | an 951 Versicherer je 29 fl. (Neun und zwanzig Gulden) | 27579 | fl. | - | kr. | |||||
2) | an 11 Versicherer, welche nach I, 2 oben 1/6 ihrer Einlagen bereits zurückerhalten haben, mit je 24 fl. 10 kr. (Vier und zwanzig Gulden 10 Kreuzer) | 265 | fl. | 50 | kr. | 27844 | fl. | 50 | kr. | |
Verglichen bleibt Vorrath |
- | fl. | 531/4 | kr. |
Diese Beträge können vom 20. November 1860 an von den dahier wohnenden Versicherern bei den Versicherungskasse dahier, von den auswärtigen Versicherern aber bei den betreffenden Districtseinnehmereien in Empfang genommen werden. Diejenigen, welche ihre Rate bis zum 20. Februar 1861 nicht erheben, werden (nach §. 28 der Statuten) als darauf verzichtend angesehen.
Der nach Bestreitung dieser Rückzahlungen verbleibende Rest von 531/4 kr., sowie die Zinsen, welche von den bis jetzt noch deponirten Beträgen vom 18. November 1860 an weiter erfallen, werden zu den sich noch ferner ergebenden Verwaltungskosten verwendet werden.
Die von Großherzoglicher Ober-Rechnungskammer geprüfte und abgeschlossene Rechnung der Versicherungskasse für Stellvertretung im Militärdienste für das Jahr 1859 ist vier Wochen