Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1860/230
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Nr. 20.
Verzeichniß rechtskräftig gewordener, in Gemäßheit des Art. 30 des Strafgesetzbuchs bekannt zu machender Straferkenntnisse der Gerichte der Provinz Starkenburg.
I. Von dem Großherzoglichen Assisenhof der Provinz Starkenburg:
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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1860 | |
Alphabetisches Inhaltsverzeichnis: ABC DEF GHI/JKL MNOP RS TUVWZ Alphabetisches Namensverzeichnis: ABC DEFGH I/JKLM NOPRS TUVWZ | |
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- Es wurden verurtheilt:
1) | Philipp Dörr, ohne Gewerbe, von Fränkisch-Crumbach, durch Urtheil vom 3. October 1859, wegen ausgezeichneten Diebstahls im 5. Rückfall, in eine geschärfte Correctionshausstrafe von 2 Jahren. |
2) | Lorenz Werner, ohne Gewerbe, von Gronau, durch Urtheil vom 4. October 1859, wegen Verführung zur Unzucht, in eine Correctionshausstrafe von 1 Jahr. |
3) | Salome, geb. Bauer, Wittwe des Adam Wenzel von Klein-Auheim, durch Urtheil vom 5. October 1859, wegen Meineids, in eine Correctionshausstrafe von 14 Monaten. |
4) | Carl Luckhaupt, Handarbeiter von Nieder-Ramstadt, durch Urtheil vom 7. October 1859, wegen Versuchs der Nothzucht, in eine Correctionshausstrafe von 11/2 Jahren. |
5) | Johann Littmann, Korbmacher und Taglöhner von Momart, durch Urtheil vom 10. October 1859, wegen Verführung zur Unzucht, in eine Zuchthausstrafe von 3 Jahren. |
6) | Anna Margaretha, geborne Muhn, Ehefrau des Michael Friedrich von Nieder-Kinzig, durch Urtheil vom 11. October 1859, wegen Meineids, in eine Correctionshausstrafe von 15 Monaten. |
7) | Heinrich Keller, Taglöhner von Gräfenhausen, durch Urtheil vom 12. October 1859, wegen ausgezeichneten Diebstahls in eine Zuchthausstrafe von 5 Jahren. |
8) | Durch Urtheil vom 13. October 1859, wegen im Complott verübter Körperverletzung mit tödtlichem Erfolge: Johann Mink, Schuhmachergeselle von Hähnlein, in eine Zuchthausstrafe von 7 Jahren; Johann Knapp, Schuhmachergeselle von Heppenheim, Balthaser Fröhlich, Knochen- und Lumpensammler von Höchst, Heinrich Lorz, Knopfdreher von Groß-Zimmern, Heinrich Möbus, Schuhmachergeselle von Trebur, und Adam Röder, Schuhmachergeselle von Fränkisch-Crumbach, Jeder in eine Correctionshausstrafe von 2 Jahren. |
9) | Wilhelm Schneider, Taglöhner von Rüsselsheim, durch Urtheil vom 9. Januar 1860, wegen ausgezeichneten Diebstahls im 4. Rückfalle, in eine geschärfte Zuchthausstrafe von 21/2 Jahren, sowie zur Stellung unter polizeiliche Aufsicht auf die Dauer von 3 Jahren nach verbüßter Strafe. |
10) | Peter Bernhard, Dienstknecht von Glattbach im Königreich Bayern, durch Urtheil vom 10. Januar 1860, wegen Körperverletzung mit tödtlichem Erfolg, in eine Zuchthausstrafe von 6 Jahren. |
11) | Emma Becht, geb. Schwemmer, Ehefrau des Buchbinders Jacob Becht von Darmstadt, durch Urtheil vom 12. Januar 1860, wegen fortgesetzter Wechselfälschung, sowie wegen weiterer Fälschung einer Privaturkunde, in eine Correctionshausstrafe von 3 Jahren. |
12) | Georg Appel, Steinhauergeselle von Raibach, durch Urtheil vom 13. Januar 1860, wegen Versuchs der Nothzucht, in eine Zuchthausstrafe von 3 Jahren. |
13) | Heinrich Kohl, Schuhmachergeselle von Götzenhain, durch Urtheil vom 14. Januar 1860, wegen Nothzucht in eine Zuchthausstrafe von 21/4 Jahren. |