Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1860/141
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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1860 | |
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Regierungsblatt.
Inhalt: 1) Bekanntmachung, die Benennung der von dem Verein zur Unterstützung armer Kranken vom Lande in Darmstadt gegründeten Heilanstalt betreffend; -2) Bekanntmachung, die Erhebung des Chausseegeldes auf den Staats- und Provinzialstraßen betr.; -3) Bekanntmachung, die Brandentschädigungsbeiträge für 1859 betr.; - 4) Uebersicht der für das Jahr 1860 genehmigten Umlagen zur Bestreitung der Bedürfnisse der israelitischen Religionsgemeinden des Kreises Biedenkopf; - 5) Uebersicht der für das Jahr 1860 genehmigten Umlagen zur Bestreitung der Bedürfnisse der israelitischen Religionsgemeinden des Kreises Gießen; - 6) Abwesenheitserklärung; - 7) Promotionen an der Großherzoglichen Landes-Universität Gießen; - 8) Ordensverleihungen; - 9) Ermächtigung zur Annahme fremder Orden; - 10) Namensveränderungen; - 11) Ertheilung von Erfindungspatenten; - 12) Dienstnachrichten; - 13) Dienstentbindung; - 14) Dienstentlassungen; - 15) Versetzungen in den Ruhestand; - 16) Concurrenzeröffnungen; - 17) Sterbfälle.
die Benennung der von dem Verein zur Unterstützung armer Kranken vom Lande in Darmstadt gegründeten Heilanstalt betreffend.
Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben Allergnädigst zu genehmigen geruht, daß der unter dem Allerhöchsten Schutze Ihrer Königlichen Hoheit der Großherzogin stehenden Anstalt für arme Kranke vom Lande in Darmstadt die Benennung: "Mathilden-Landkrankenhaus" beigelegt werde. Es wird dieses hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
- Darmstadt, am 10. April 1860.
v. Dalwigk.
die Erhebung des Chausseegeldes auf den Staats- und Provinzialstraßen betreffend.
In Nachstehendem wird eine Abänderung des am 23. März 1846 in Nr. 18 des Regierungsblatts bekannt gemachten Verzeichnisses der zur Erhebung des Chausseegeldes auf den Staats- und Provinzialstraßen des Großherzogthums bestimmten Orte und der Entfernungen der im Chausseezuge