Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1860/106
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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1860 | |
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25) | Christoph Repp von Lißberg, durch Urtheil vom 6. December 1859, wegen einfachen und kleinen Diebstahls im ersten Rückfalle in eine geschärfte Correctionshausstrafe von 1 Jahr. |
26) | Johannes Kappes von Göbelnrod, durch Urtheil vom 6. December 1859, wegen Landstreicherei im 4. Betretungsfalle und Bruchs der Confination in eine geschärfte Correctionshausstrafe von 1 Jahr und 6 Monaten und Stellung unter polizeiliche Aufsicht, mit Einschluß der bereits früher erkannten, auf die Dauer von 3 Jahren. |
27) | Durch Urtheil vom 17. Mai 1859: |
a) Louise, Christian Hornberger`s Ehefrau von Gießen, wegen verschiedener einfacher und kleiner Diebstähle im Rückfall in eine geschärfte Zuchthausstrafe von 9 Jahren. | |
b) Levi Grünewald von Naunheim, wegen gewerbsmäßiger Begünstigung dieser Verbrechen in eine Zuchthausstrafe von 3 Jahren. | |
28) | Lorenz Falk von Udenhausen, durch Urtheil vom 10. December 1859, wegen Landstreicherei im 3. Betretungsfalle, Bruchs der Confination und einfachen Diebstahls in eine geschärfte Correctionshausstrafe von 2 Jahren und Stellung unter polizeiliche Aufsicht, mit Einschluß der früher erkannten, auf die Dauer von 2 Jahren. |
29) | Johannes Zacharias von Holzhausen bei Gladenbach, durch Urtheil vom 10. December 1859, wegen Landstreicherei im 2. Rückfalle und Bruchs der Confination in eine geschärfte Correctionshausstrafe von 1 Jahr und Stellung unter polizeiliche Aufsicht, mit Einschluß der bereits früher erkannten, auf die Dauer von 1 Jahr. |
30) | Catharina Muth von Sinkershausen, durch Urtheil vom 13. December 1859, wegen 7 einfacher Diebstähle im ersten Rückfalle in eine geschärfte Correctionshausstrafe von 3 Jahren. |
31) | Catharina Herrmann von Zeilbach, durch Urtheil vom 17. December 1859, wegen Eigenthumsbeschädigung und Landstreicherei im 2. Rückfalle in eine geschärfte Correctionshausstrafe von 1 Jahr und 3 Monaten. |
a) Von dem Großherzoglichen Landgerichte Butzbach: | |
Georg Lottig von Steinfurth, durch Urtheil vom 23. December 1859, wegen Waizendiebstahls in eine geschärfte Correctionshausstrafe von 1 Jahr. | |
1) | Ludwig Koth von Rodheim, durch Urtheil vom 9. Juli 1859, wegen 17 kleiner Diebstähle im Rückfall in eine geschärfte Correctionshausstrafe von 2 Jahren. |
2) | Johannes Weller von Trohe, durch Urtheil vom 27. Juli 1859, wegen Gewohnheitsbettelns und Bruchs der Confination in eine geschärfte Correctionshausstrafe von 1 Jahr und 8 Monaten, sowie Stellung unter polizeiliche Aufsicht auf die Dauer von 2 Jahren nach verbüßter Strafe. |
3) | Jost Enders von Ober-Gleen, durch Urtheil vom 22. November 1859, wegen Gewohnheitsbettelns in eine Correctionshausstrafe von 1 Jahr, sowie Stellung unter polizeiliche Aufsicht auf die Dauer von 3 Jahren nach verbüßter Strafe. |
4) | Philipp Leicht von Watzenborn, durch Urtheil vom 21. December 1859, wegen 3 einfacher Diebstähle im Rückfall in eine geschärfte Correctionshausstrafe von 1 Jahr. |