Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1860/104

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1860
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Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1860.djvu
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Nr. 8.


zur Stellung unter polizeiliche Aufsicht auf die Dauer von 4 Jahren.
21) David Heinemann, israelitischer Lehrer zu Nieder-Weisel, wegen Verführung zur Unzucht, durch Erkenntniß vom 11. October 1859 in contumaciam in eine Zuchthausstrafe von 5 Jahren.
22) Johannes Lochhaas, Schneider von Frischborn, wegen desgleichen, durch Erkenntniß von demselben Tage in eine solche von 3 Jahren.
II. Von dem Großherzoglichen Provinzial-Strafgericht der Provinz Oberhessen:
Helene Häuser, ledig, von Rachelshausen, wegen fortgesetzter Schriftfälschung unter erschwerender Zurechnung des fortgesetzten Vergehens des kleinen Betrugs, durch Erkenntniß vom 18. Juli 1859 in eine Correctionshausstrafe von 1 Jahr 3 Monaten.
III. Von dem Großherzoglichen Hofgericht der Provinz Oberhessen:
1) Conrad Traum von Nieder-Ohmen, wegen Körperverletzung, durch Urtheil vom 21. Mai 1859 in eine Correctionshausstrafe von 2 Jahren.
2) Georg Oestreich von Freiensteinau, wegen Diebstahls im 7. Rückfall, durch Urtheil vom 23. Juli 1859 in eine geschärfte Zuchthausstrafe von 2 Jahren.
3) Caspar Schröder von Ober-Erlenbach, durch Urtheil vom 23. Juli 1859 wegen Landstreicherei im 3. Rückfalle und Bruchs der Confination in eine geschärfte Correctionshausstrafe von 1 Jahr und 3 Monaten.
4) Heinrich Scharmann von Landenhausen, wegen Landstreicherei im 3. Betretungsfall, durch Urtheil vom 30. Juli 1859 in eine geschärfte Correctionshausstrafe von 1 Jahr und Stellung unter polizeiliche Aufsicht auf die Dauer von 2 Jahren, mit Einschluß der bereits früher erkannten Stellung unter polizeiliche Aufsicht.
5) Elisabetha Conrad von Eckartsborn, durch Urtheil vom 13. August 1859, wegen einfachen Diebstahls und Verläumdung in eine geschärfte Correctionshausstrafe von 1 Jahr und 8 Monaten.
6) Bernhard Klingel von Alsfeld, durch Urtheil vom 21. August 1859, wegen einfachen Diebstahls im 3. Rückfall und Bruchs der Confination in eine geschärfte Correctionshausstrafe von 1 Jahr.
7) Johannes Fuchs von Saasen, durch Urtheil vom 24. August 1859, wegen 2 einfacher Diebstähle, 1 kleinen Diebstahls und 2 Eigenthumsbeschädigungen in eine geschärfte Zuchthausstrafe von 3 Jahren und 6 Monaten, sowie Stellung unter polizeiliche Aufsicht auf die Dauer von 2 Jahren nach verbüßter Strafe.
8) Heinrich Bottenwieser, Handlungscommis von Rödelheim, durch Urtheil vom 31. August 1859, wegen Betrug und Unterschlagung in eine Correctionshausstrafe von 1 Jahr.
9) Christian Peppler von Laubach, durch Urtheil vom 31. August 1859, wegen einfachen Diebstahls im 3. Rückfalle in eine geschärfte Zuchthausstrafe von 2 Jahren.
10) Catharina Launspach von Beltershain, durch Urtheil vom 24. August 1859, wegen Landstreicherei im 3. Rückfalle und Confinationsbruchs in eine geschärfte Correctionshausstrafe von 1 Jahr und 6 Monaten, sowie Stellung unter polizeiliche Aufsicht auf die Dauer von 2 Jahren, jedoch mit Einschluß der noch bestehenden.
11) Elis. Margaretha Schmidt von Kirtorf, durch Urtheil vom 3. September 1859, wegen Landstreicherei im 2. Rückfalle, Eigenthumsbeschädigung und Confinationsbruchs in eine geschärfte Correctionshausstrafe