Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1860/082

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1860
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Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1860.djvu
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Nr. 7.


gebracht, daß die Erhebung der Umlagen in vier Zielen und zwar in den Monaten März, Mai, Juli und September stattfinden soll.

Grünberg, den 14. Februar 1860.
Großherzogliches Kreisamt Grünberg.
v. Zangen.



Bekanntmachung,
die Wahl der Geschwornen in der Provinz Starkenburg für das Jahr 1861 betreffend.

Auf Grund des Art. 4 des Gesetzes vom 22. März 1852, einige Abänderungen an dem Gesetz vom 28. October 1848 über mündliches und öffentliches Strafverfahren mit Schwurgericht in den Provinzen Starkenburg und Oberhessen betreffend, wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die Seelenzahl:

des Kreises Darmstadt 56,142
" " Offenbach 50,361
" " Dieburg 49,896
" " Lindenfels 35,750
" " Bensheim 29,657
" " Groß-Gerau 28,887
" " Heppenheim 24,554
" " Erbach 22,599
" " Neustadt 16,864
" " Wimpfen 3,712


beträgt, und daß daher von den Achthundert Höchstbesteuerten, nach Verhältniß der Seelenzahl eines jeden Kreises, die Zahl:

von 141 auf den Kreis Darmstadt,
" 126 " " " Offenbach,
" 125 " " " Dieburg,
" 90 " " " Lindenfels,
" 74 " " " Bensheim,
" 73 " " " Groß-Gerau,
" 62 " " " Heppenheim,
" 57 " " " Erbach,