Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1860/019

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1860
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Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1860.djvu
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No. 2.



13) Jacob Krickser von Eppertshausen, wegen einfachen Diebstahls, in eine Correctionshausstrafe von 2 Jahren, durch Urtheil vom 31. Mai 1859;
14) Johannes Schellenberger von Eppertshausen, wegen im 2. Rückfall begangener Landstreicherei, in eine geschärfte Correctionshausstrafe von 18 Monaten, mit Stellung unter polizeiliche Aufsicht auf 3 Jahre nach verbüßter Strafe, durch Urtheil vom 3. Juni 1859;
15) Adam Preiß von Lämmerspiel, wegen im 5. Rückfall begangener Landstreicherei, in eine geschärfte Correctionshausstrafe von 2 Jahren, mit Stellung unter polizeiliche Aufsicht auf 3 Jahre nach verbüßter Strafe, durch Urtheil vom 7. Juni 1859;
16) Georg Ullrich und
17) Johann Siefert,
beide von Beerfelden, wegen Entwendung eines Theils einer Leiche, Jeder in eine Correctionshausstrafe von 1 Jahr 6 Monaten, durch Urtheil vom 21. Juni 1859;
18) Margaretha Ritter von Unter-Schönmattenwag, wegen einfachen Diebstahls, in eine Correctionshausstrafe von 3 Jahren, durch Urtheil vom 25. Juni 1859;
19) Franz Martin Schäfer’s Wittwe von Haingrund, wegen im 2. Rückfall begangener Landstreicherei und Körperverletzung, in eine geschärfte Correctionshausstrafe von 1 Jahr, mit Stellung unter polizeiliche Aufsicht auf 1 Jahr nach verbüßter Strafe, durch Urtheil vom 1. Juli 1859;
20) Nicolaus Gregori von Vielbrunn und
21) Elisabetha Lauer von Haingrund,
wegen Blutschande, beziehungsweise Letztere wegen im 2. Rückfall begangener Landstreicherei, Ersterer in eine Correctionshausstrafe von 1 Jahr, Letztere in eine geschärfte Correctionshausstrafe von 14 Monaten, mit Stellung der Letzteren unter polizeiliche Aufsicht auf 2 Jahre nach verbüßter Strafe, durch Urtheil vom 1. Juli 1859;
22) Ernst Lupus von Walldorf, wegen 5 einfacher und 2 kleiner Diebstähle, sowie wegen 1 kleiner Unterschlagung und Eigenthumsbeschädigung, in eine geschärfte Correctionshausstrafe von 2 Jahren und 6 Monaten, durch Urtheil vom 18. Juli 1859;
23) Michel Haas von Habitzheim, wegen im 4. Rückfall begangener Landstreicherei, in eine geschärfte Correctionshausstrafe von 2 Jahren, mit Stellung unter polizeiliche Aufsicht auf 4 Jahre nach verbüßter Strafe, durch Urtheil vom 6. Juli 1859;
24) Conrad Trautmann von Hetzbach, wegen im Raufhandel verübter Körperverletzung mit tödtlichem Erfolg, in eine Correctionshausstrafe von 2 Jahren, durch Urtheil vom 16. August 1859;
25) Wilhelm Spieß und
26) Caspar Michel,
Beide von Eberstadt, wegen verschiedener, theilweise in Verbindung verübter, einfacher und kleiner Diebstähle, Ersterer in eine geschärfte Correctionshausstrafe von 2 Jahren 6 Monaten, Letzterer in eine Correctionshausstrafe von 1 Jahr 8 Monaten, durch Urtheil vom 24. August 1859;
27) Nicolaus Hofmann von Böllstein, wegen verschiedener kleiner, im 4. Rückfall verübter Diebstähle, wegen 1 einfachen Diebstahls und wegen Beschädigung fiscalischen Eigenthums, in eine geschärfte Zuchthausstrafe von 4 Jahren, mit Stellung unter polizeiliche Aufsicht auf 4 Jahre nach verbüßter Strafe, durch Urtheil vom 31. August 1859;
28) Heinrich Klein von Bruchköbel, Kurfürstenthums Hessen, wegen im 3. Rückfalle verübter einfacher Diebstähle und Widersetzung, in eine geschärfte Correctionshausstrafe von 2 Jahren 6 Monaten, durch Urtheil vom 31. August 1859;
29) Johann Seidel von Hainhausen, wegen im 2. Rückfall begangener Landstreicherei, in eine Correctionshausstrafe von 14 Monaten, durch Urtheil vom 2. September 1859;