Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1860/018

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1860
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Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1860.djvu
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No. 2.



II. Von dem Großherzoglichen Provinzial-Strafgericht der Provinz Starkenburg:
1) durch Urtheil vom 19. April 1859 wegen Schriftfälschung und Betrugs:
a. Wilhelm Winter, ohne Gewerbe, von Darmstadt, in eine Correctionshausstrafe von 16 Monaten, und
b. Carl Günzler, ohne Gewerbe, von Darmstadt, in eine Correctionshausstrafe von 17 Monaten;
2) Adam Heil III., Taglöhner von Groß-Umstadt, durch Urtheil vom 11. Juli 1859, wegen Schriftfälschung, einfachen Betrugs und Unterschlagung, in eine Correctionshausstrafe von 6 Jahren.
III. Von dem Großherzoglichen Hofgericht der Provinz Starkenburg:
1) Adam Reinecke von Offenbach, wegen Blutschande, in eine Correctionshausstrafe von 1 Jahr, durch Urtheil vom 22. März 1859;
2) Katharina Spahn von Mühlheim, wegen Landstreicherei, in eine geschärfte Correctionshausstrafe von 1 Jahr, mit Stellung unter polizeiliche Aufsicht auf 3 Jahre nach verbüßter Strafe, durch Urtheil vom 29. März 1859;
3) Jacob Lauckhard von Fechenheim, Kurfürstenthums Hessen, wegen einfachen, im 7. Rückfalle verübten Betrugs, in eine geschärfte Correctionshausstrafe von 2 Jahren, durch Urtheil vom 30. März 1859;
4) Daniel Hildenbrandt von Reinheim, wegen einfachen, im Rückfall verübten Diebstahls, und wegen 9 kleiner Betrügereien, in eine geschärfte Correctionshausstrafe von 1 Jahr, durch Urtheil vom 31. März 1859;
5) Johannes Müller von Mosbach, wegen Landstreicherei, in eine geschärfte Correctionshausstrafe von 2 Jahren, mit Stellung unter polizeiliche Aufsicht auf 3 Jahre nach verbüßter Strafe, durch Urtheil vom 6. April 1859;
6) Johannes Heerd von Ober-Ramstadt, wegen Landstreicherei, in eine geschärfte Zuchthausstrafe von 2 Jahren, mit Stellung unter polizeiliche Aufsicht auf 3 Jahre nach verbüßter Strafe, durch Urtheil vom 8. April 1859;
7) Katharina Spamer von Urberach, wegen im 3. Rückfall begangener Landstreicherei, in eine geschärfte Correctionshausstrafe von 2 Jahren, mit Stellung unter polizeiliche Aufsicht auf 3 Jahre nach verbüßter Strafe, durch Urtheil vom 19. April 1859;
8) Walpurga Abt von Breitenbrunn, wegen im 3. Rückfall begangener Landstreicherei und wegen im 1. Rückfall verübten kleinen Diebstahls, in eine geschärfte Correctionshausstrafe von 16 Monaten, mit Stellung unter polizeiliche Aufsicht auf 3 Jahre nach verbüßter Strafe, durch Urtheil vom 19. April 1859;
9) Georg Heppenheimer von Nieder-Ramstadt, wegen im 2. Rückfall begangener Landstreicherei, Diebstahls und Unterschlagung, in eine geschärfte Correctionshausstrafe von 15 Monaten, mit Stellung unter polizeiliche Aufsicht auf 3 Jahre nach verbüßter Strafe, durch Urtheil vom 29. April 1859;
10) Katharina Hartmann von Reichelsheim, wegen Landstreicherei, in eine geschärfte Correctionshausstrafe von 13 Monaten, mit Stellung unter polizeiliche Aufsicht auf 2 Jahre nach verbüßter Strafe, durch Urtheil vom 3. Mai 1859;
11) Georg Schwarz von Mörlenbach, wegen einfachen Diebstahls, in eine geschärfte Correctionshausstrafe von 1 Jahr, durch Urtheil vom 24. Mai 1859;
12) Adam Bernius von Roßdorf, wegen im 2. Rückfalle und in Verbindung verübter fortgesetzter einfacher Diebstähle, in eine geschärfte Zuchthausstrafe von 2 Jahren, durch Urtheil vom 20. Mai 1859;