Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1853/791
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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1853 | |
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Regierungsblatt.
Darmstadt am 20.December 1853.
Inhalt: 1) Bekanntmachung, die Stärke und Zusammensetzung der Bundes-Contingente betr.; - 2) Bekanntmachung, den zwischen den Regierungen mehrerer deutschen Staaten wegen gegenseitiger Verpflichtung zur Uebernahme von Auszuweisenden abgeschlossenen Vertrag betr.; - 3) Verordnung, den Transport von Leichen betr.; - 4) Regulativ über die Anlegung von Malzdarren in Bierbrauereien zur Verhütung von Feuersgefahr; - 5) Bekanntmachung, die Fortführung der Grundsteuerkataster betr.; - 6) Bekanntmachung der Ergebnisse der Verwaltung des allgemeinen evangelischen Kirchenfonds vom Jahre 1851.
Nachdem die Deutsche Bundes-Versammlung am 10. März l. J. Nachstehendes beschlossen hat:
- 1) Für die Stärke der Kriegsmacht des Bundes und ihrer einzelnen Contingente bleiben diejenigen Normen maßgebend, welche durch die Bundes-Kriegsverfassung und die betreffenden späteren Beschlüsse der Bundes-Versammlung gegeben worden sind; in Anbetracht des vermehrten Bedarfs an Bundes-Festungsbesatzungen wird jedoch die Bundes-Kriegsmacht, einschließlich Ersatz und Reserve, um ein Sechstel Procent der Bevölkerung des Bundes nach der letztmals im Jahre 1842 festgestellten Matrikel erhöht;
2) Die Militär-Commission wird beauftragt, die in Folge dieser Verstärkung der Bundes-Kriegsmacht und ihrer Bestimmung sich als nöthig darstellenden Abänderungen der Bundes-Kriegsverfassung in Vorschlag zu bringen, sowie weitere, die Kriegstüchtigkeit und Kriegsbereitschaft der Contingente fördernde Anträge zu stellen -
so wird dieser Bundesbeschluß, zur Wissenschaft und Nachachtung, im Großherzogthum Hessen hiermit öffentlich bekannt gemacht.
- Darmstadt den 12. Dezember 1853.
Großherzogliches Ministerium des Hauses und des Aeußern.
v. Dalwigk.