Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1853/689

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1853
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Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1853.djvu
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Nr. 50.


9) Steuercommissariat Herbstein
besteht aus den Districtseinnehmereien Lauterbach, Herbstein und Gunzenau.
10) Steuercommissariat Homberg (seither Kirtorf)
besteht aus den Districtseinnehmereien Homberg und Kirtorf.
11) Steuercommissariat Hungen
besteht aus den Districtseinnehmereien Laubach , Lich , Hungen I. und II.
12) Steuercommissariat Nidda
besteht aus den Districtseinnehmereien Nidda, Bingenheim, Ortenberg und Gedern.
13) Steuercommissariat Schlitz
besteht aus der Districtseinnehmerei Schlitz.
14) Steuercommissariat Schotten
besteht aus den Districtseinnehmereien Ulrichstein, Schotten I. und II.
15) Steuercommissariat Vöhl
besteht aus der Districtseinnehmerei Vöhl.

Darmstadt, den 11. November 1853.
Großherzogliches Ministerium der Finanzen.

F. von Schenck.

Meisenzahl.


Bekanntmachung,
den Holzpreistarif für die Großherzoglichen Domanialwaldungen betreffend.

Mit Genehmigung des Großherzoglichen Ministeriums der Finanzen wird in Gemäßheit des §. 3 des Reglements vom 7. Dezember 1840 (Nr. 29 des Regierungsblatts) der nachstehende Tarif mit dem Bemerken bekannt gemacht, daß die Ansätze desselben bei den auf Rechnung des Jahres 1854 kommenden Holzabgaben aus der Hand in Anwendung gebracht werden.

Darmstadt den 9. November 1853.
Großherzogliche Ober- Forst- und Domänen- Direction.
Schenck.
Sittmann.