Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1853/688

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1853
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Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1853.djvu
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Nr. 50.


7) Steuercommissariat Langen
besteht aus den Districtseinnehmereien Arheilgen und Langen.
8) Steuercommissariat Michelstadt besteht aus den Districtseinnehmereien Michelstadt und Reichelsheim.
9) Steuercommissariat Offenbach
besteht aus der Districtseinnehmerei Offenbach und den Orten: Dietesheim, Hausen, Lämmerspiel und Obertshausen aus der Districtseinnehmerei Steinheim.
10) Steuercommissariat Seligenstadt
besteht aus den Districtseinnehmereien Seligenstadt, Babenhausen und Steinheim mit Ausnahme der Orte: Dietesheim, Hausen, Lämmerspiel und Obertshausen.
11) Steuercommissariat Dieburg (seither Umstadt)
besteht aus den Districtseinnehmereien Dieburg, Umstadt und Richen.
12) Steuercommissariat Zwingenberg (seither Bensheim)
besteht aus den Districtseinnehmereien Bensheim, Zwingenberg, Pfungstadt und den Orten: Gernsheim und Kleinrohrheim aus der Districtseinnehmerei Gernsheim.

II. Provinz Oberhessen.
1) Steuercommissariat Alsfeld (seither Romrod)
besteht aus den Districtseinnehmereien Alsfeld, Romrod und Felda.
2) Steuercommissariat Biedenkopf (seither Battenberg)
besteht aus den Districtseinnehmereien Battenberg, Biedenkopf I. und II.
3) Steuercommissariat Büdingen
besteht aus den Districtseinnehmereien Büdingen I. und II. und Altenstadt.
4) Steuercommissariat Butzbach
besteht aus den Districtseinnehmereien Butzbach I. und II. und Niedermörlen.
5) Steuercommissariat Friedberg (seither Vilbel)
besteht aus den Districtseinnehmereien Assenheim, Großkarben, Friedberg und Vilbel.
6) Steuercommissariat Gießen
besteht aus den Districtseinnehmereien Gießen I. und II., Rodheim und Großenlinden.
7) Steuercommissariat Gladenbach
besteht aus den Districtseinnehmereien Gladenbach I. und II.
8) Steuercommissariat Grünberg
besteht aus den Districtseinnehmereien Grünberg I. und II. und Großenbuseck.