Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1853/640
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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1853 | |
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die Zusammensetzung der Stadt- und Landgerichts-Bezirke in den Provinzen Starkenburg und Oberhessen betreffend.
- Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben unterm 28. v. M. zu beschließen geruht:
1) daß in der Provinz Starkenburg die Orte Bockenrod, Landgerichts Michelstadt, und Raubach, Landgerichts Waldmichelbach, nebst ihren Gemarkungen, dazu gehörigen Höfen und Mühlen mit dem 15. laufenden Monats, von ihren dermaligen Gerichtsverbänden getrennt, und ersteres dem Bezirke des Landgerichts Fürth, letzteres dem des Landgerichts Beerfelden zugetheilt werde;
2) daß in der Provinz Oberhessen die durch die Allerhöchste Entschließung vom 6. April l. J. Regierungsblatt Nr. 19 - erfolgte veränderte Zutheilung der Orte Ulfa zum Landgerichtsbezirk Nidda, Herchenhain, Hartmannshain, Volkartshain zum Landgerichtsbezirke Herbstein, Damshausen und Diedenshausen zum Landgerichtsbezirke Biedenkopf nicht zur Ausführung gebracht werden soll, diese Orte vielmehr bei ihren seitherigen Gerichtsverbänden, nämlich:
Ulfa | bei | dem | Landgerichte | Schotten; |
Herchenhain | " | " | " | Schotten; |
Hartmannshain | ||||
Volkartshain | " | " | " | Ortenberg; |
Damshausen | " | " | " | Gladenbach; |
Diedenshausen |
zu verbleiben haben.
- Darmstadt, am 1. October 1853.
v. Lindelof.
- 1) die Aufhebung der Großherzoglichen Landgerichte Großkarben und Rödelheim, und die Errichtung neuer Landgerichte zu Vilbel und Altenstadt, ferner die Verlegung des Landgerichtssitzes von Altenschlirf nach Herbstein;
2) die künftige Zusammensetzung der Landgerichts-Bezirke in der Provinz Oberhessen betreffend.
Mit Bezugnahme auf die Bekanntmachung vom 15. April l. J. - Regierungsblatt Nr. 19 - wird hierdurch Nachstehendes zur öffentlichen Kenntniß gebracht: