Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1853/639

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1853
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Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1853.djvu
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Großherzoglich Hessisches
Regierungsblatt.
Nr. 44.
Darmstadt am 7. October 1853.


Inhalt: 1) Bekanntmachung, den zwischen den Regierungen mehrerer deutschen Staaten wegen gegenseitiger Verpflichtung zur Uebernahme von Auszuweisenden abgeschlossenen Vertrag betr.; - 2) Bekanntmachung, die Zusammensetzung der Stadt- und Landgerichts-Bezirke in den Provinzen Starkenburg und Oberhessen betr.; - 3) Bekanntmachung, 1. die Aufhebung der Großherzoglichen Landgerichte Großkarben und Rödelheim und die Errichtung neuer Landgerichte zu Vilbel und Altenstadt, ferner die Verlegung des Landgerichtssitzes von Altenschlirf nach Herbstein; 2. die künftige Zusammensetzung der Landgerichts-Bezirke in der Provinz Oberhessen betr.; - 4) Dienstnachrichten; - 5) Characterertheilungen; - 6) Versetzungen in den Ruhestand; - 7) Concurrenzeröffnungen; - 8) Sterbfälle.


Bekanntmachung,
den zwischen den Regierungen mehrerer deutschen Staaten wegen gegenseitiger Verpflichtung zur Uebernahme von Auszuweisenden abgeschlossenen Vertrag betreffend.

Nachdem die freie Stadt Frankfurt dem zwischen mehreren deutschen Regierungen wegen gegenseitiger Verpflichtung zur Uebernahme von Auszuweisenden am 15. Juli 1851 zu Gotha abgeschlossenen, im Großherzoglichen Regierungsblatt Nr. 2 vorigen Jahres verkündeten Vertrage vom 1. Juli d. J. an beigetreten ist, so wird solches hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.

Darmstadt, den 24. September 1853.
Großherzogliches Ministerium des Hauses und des Aeußeren.
v. Dalwigk.
v. Marquard.