Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1853/591

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1853
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Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1853.djvu
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Nr. 37.


14) Georg Sixt, Wirth aus Castel, wegen Majestäts-Beleidigung, durch Urtheil vom 6. Mai 1853 in contumaciam in eine Correctionshausstrafe von 1 Jahre.
15) Heinrich Baab, Zimmermann aus Einselthum, wegen Entweichung aus dem Correctionshause im Complotte und ausgezeichneter Eigenthumsbeschädigung, durch Urtheil vom 11. Mai 1853 in eine Correctionshausstrafe von 13 Monaten, geschärft in den letzten 14 Tagen des 6., 9. und 12. Monates durch einsame Einsperrung und Kostbeschränkung.
16) Georg Kleisinger, Taglöhner aus Niederolm, wegen zweier einfachen Diebstähle, durch Urtheil vom 12. Mai 1853 in eine Zuchthausstrafe von 5 Jahren, geschärft in den letzten 14 Tagen eines jeden Vierteljahres durch einsame Einsperrung und Kostbeschränkung; sodann zur Stellung unter polizeiliche Aufsicht während 4 Jahren nach erstandener Strafe.
17) Jacob Peter Stephan, Taglöhner aus Mommenheim, wegen dreier kleinen Diebstähle, durch Urtheil vom 12. Mai 1853 in eine Correctionshausstrafe von 2 Jahren, geschärft in den letzten 14 Tagen eines jeden Vierteljahres durch einsame Einsperrung und Kostbeschränkung.
18) a) Joseph Denne,
b) Philipp Hein, beide Taglöhner aus Mainz, wegen Diebstahls, durch Urtheil vom 25. Mai 1853 ein jeder in eine Correctionshausstrafe von 1 Jahre.
19) a) Franz Vlasdeck, Taglöhner,
b) Philipp Freund, Flößer;
c) Johann Wehrum, Flößer, alle aus Castel, wegen zweier einfachen Diebstähle, durch Urtheil vom 8. Juni 1853, und zwar Blasdeck und Freund ein jeder in eine Correctionshausstrafe von 1 Jahre und 8 Monaten, Wehrum in eine deßgleichen von 1 Jahre und 6 Monaten.
20) Philipp Würth, Metzger aus Oberflörsheim, wegen ausgezeichneten Diebstahls und Landstreicherei, durch Urtheil vom 22. Juni 1853 in eine Correctionshausstrafe von 18 Monaten, geschärft in den ersten 8 Tagen eines jeden Vierteljahres durch einsame Einsperrung und Kostbeschränkung; sodann zur Stellung unter polizeiliche Aufsicht während 2 Jahren nach erstandener Strafe.
21) Christine Mann, Wittwe von Alois Unkelhäuser, ohne Gewerbe aus Budenheim, wegen verheimlichter Niederkunft, durch Urtheil vom 22. Juni 1853 in eine Correctionshausstrafe von 18 Monaten.
22) Joseph Sieben, Ackersbursche aus Zornheim, wegen vorbedächticher schwerer Körperverletzung, durch Urtheil vom 24. Juni 1853 in contumaciam in eine Correctionshausstrafe von 1 Jahre.
23) Elisabetha Greiner, Dienstmagd aus Heppenheim an der Wiese, wegen Betrugs, Unterschlagung, Schriftfälschung und Gebrauchs eines fremden Heimathscheines, durch Urtheil vom 29. Juni 1853 in eine Correctionshausstrafe von 1 Jahre, geschärft in den ersten 8 Tagen eines jeden Vierteljahres durch einsame Einsperrung und Kostbeschränkung.
24) Peter Schmitt, ohne Gewerbe aus Schönberg, wegen Landstreicherei und Bruchs der polizeilichen Aufsicht, durch Urtheil vom 29. Juni 1853 in eine Zuchthausstrafe von 2 ½ Jahren; sodann zur Stellung unter polizeiliche Aufsicht während 2 Jahren nach erstandener Strafe.
25) Wilhelm Hensel, Leineweber aus Ockenheim, wegen Diebstahls, durch Urtheil vom 29. Juni 1853 in eine Correctionshausstrafe von 1 Jahre und 1 Monat, geschärft im Anfange und in der Mitte der Strafzeit während je 8 Tagen durch einsame Einsperrung und Kostbeschränkung.

b) Von dem Großherzoglichen Bezirksgerichte zu Alzey:

1) Jacob Mehlmann, Fabrikarbeiter aus Neuhausen, wegen Diebstahls, durch Urtheil vom 14. Januar 1853 in eine Correctionshausstrafe von 1 Jahre und 6 Monaten.
2) Jacob Michel, Schlossergeselle aus Mainz, wegen Diebstahls, durch Urtheil vom 21. Januar 1853 in eine Correctionshausstrafe von 1 Jahre, geschärft in den ersten 8 Tagen des 1., 3., 5., 7., 9.