Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1853/590
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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1853 | |
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jeden Vierteljahres durch einsame Einsperrung und Kostbeschränkung; sodann zur Stellung unter polizeiliche Aufsicht während 4 Jahren nach erstandener Strafe.
2) Dorothea Keller, Näherin aus Reiboldskirchen, wegen Landstreicherei, durch Urtheil vom 13. Januar 1853 in eine Correctionshausstrafe von 13 Monaten, geschärft in den letzten 8 Tagen eines jeden Vierteljahres durch einsame Einsperrung und Kostbeschränkung; sodann zur Stellung unter polizeiliche Aufsicht während 4 Jahren nach erstandener Strafe.
3) Philipp Reidel, Ackersmann aus Partenheim, wegen schwerer Körperverletzung, durch Urtheil vom 17. Februar 1853 in contumaciam in eine Correctionshausstrafe von 1 Jahre.
4) Heinrich Annach, Taglöhner aus Gaulsheim, wegen Diebstahls, durch Urtheil vom 2. März 1853 in eine Correctionshausstrafe von 2 Jahren, geschärft in den letzten 8 Tagen eines jeden Vierteljahres durch einsame Einsperrung und Kostbeschränkung.
5) Peter Wiegand, Messinggießer aus Lorch, wegen Diebstahls, durch Urtheil vom 9. März 1853 in eine Correctionshausstrafe von 13 Monaten.
6) Adam Müller, Bäcker aus Schwedelbach, wegen Landstreicherei und Paßfälschung, durch Urtheil vom 16. März 1853 in eine Correctionshausstrafe von 13 Monaten, geschärft in den letzten 8 Tagen der 3 ersten Vierteljahre, sowie in den letzten 8 Tagen der Strafzeit durch einsame Einsperrung und Kostbeschränkung, sodann zur Stellung unter polizeiliche Aufsicht während 4 Jahren nach erstandener Strafe.
7) Martin Wolf, Tapezierer aus Mainz, wegen Unterschlagung, durch Urtheil vom 6. April 1853 in coutumaciam in eine Correctionshausstrafe von 3 Jahren.
8) Peter Dickscheid, Schneidergeselle aus Mainz, wegen Diebstahls, durch Urtheil vom 6. April 1853 in eine Correctionshausstrafe von 2 Jahren, geschärft in den letzten 8 Tagen eines jeden Vierteljahres durch einsame Einsperrung und Kostbeschränkung.
9) Jacob Emmert, Müllerbursche aus Bechtolsheim, wegen Landstreicherei, Bruchs der polizeilichen Aufsicht und Paßfälschung, durch Urtheil vom 6. April 1853 in eine Correctionshausstrafe von 18 Monaten, geschärft in den letzten 8 Tagen eines jeden Vierteljahres durch einsame Einsperrung und Kostbeschränkung, sodann zur Stellung unter polizeiliche Aufsicht während weiteren 4 Jahren nach Ablauf der durch Urtheil des Gr. Kreisgerichts zu Mainz vom 10. März 1852 gegen denselben bereits erkannten 2jährigen polizeilichen Aufsicht.
10) Rosa Hugo, Dienstmagd ans Altdorf, wegen Diebstahls, durch Urtheil vom 6. April 1853 in contumaciam in eine Correctionshausstrafe von 18 Monaten.
11) Philippine Kern geborne Secker aus Marienborn, wegen Diebstahls, durch Urtheil vom 13. April 1853 in eine Correctionshausstrafe von 1 Jahre, geschärft in den letzten 8 Tagen eines jeden Vierteljahres durch einsame Einsperrung und Kostbeschränkung. In dieser Strafe ist die gegen die Beschuldigte wegen Diebstahls durch Urtheil des Großherzoglichen Bezirksgerichts zu Mainz vom 10. Februar 1853 erkannte sechsmonatliche geschärfte Correctionshausstrafe inbegriffen und soll daran die Zeit in Abzug kommen, welche dieselbe von der letzteren Strafe schon verbüßt hat.
12) a) Sebastian Ditt, Tüncher aus Bretzenheim,
b) Johann Stahl, Gerichtsvollzieher-Gehülfe aus Oberingelheim, wegen Verletzung der Staats- etc. Verträge zwischen dem Großherzogthum Hessen und dem Königreiche Bayern, durch Urtheil vom 15. April 1853, und zwar Ditt in contumaciam, ein jeder in eine Correctionshausstrafe von 18 Monaten. 13) Christine Faulhaber, Korbmacherin aus Sambach, wegen Betrugs, durch Urtheil vom 27. April 1853 in eine Zuchthausstrafe von 3 Jahren, geschärft in den letzten 8 Tagen eines jeden halben Jahres durch einsame Einsperrung und Kostbeschränkung.