Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1853/584

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1853
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Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1853.djvu
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Nr. 36.


8) Heinrich Berges von Brauerschwend, wegen Diebstahls, durch Urtheil vom 16. März 1853 in eine Correctionshausstrafe von 1 Jahr, geschärft durch Beschränkung der Kost auf Wasser und Brod je um den andern Tag in den letzten 8 Tagen eines jeden Monats.
9) Ernst Steinmüller von Gießen, wegen Diebstahls durch Urtheil vom 17. Februar 1853 in eine Correctionshausstrafe von 2 Jahren, geschärft durch Beschränkung der Kost auf Wasser und Brod je um den andern Tag während einer Woche zu Anfang eines jeden Vierteljahrs der Strafzeit.
10) Johannes Weil von Großenlinden, wegen Diebstahls, durch Urtheil vom 26. Mai 1853 in eine Correctionshausstrafe von 1 Jahr.

e. von Großherzoglichem Landgericht Gladenbach:

11) Georg Happel, Johs Sohn, von Dautphe, wegen ersten kleinen ausgezeichneten Diebstahls, durch Urtheil vom 9. Mai 1853 in eine Correctionshausstrafe von 1 1/2 Jahr, geschärft durch Beschränkung der Kost auf Wasser und Brod je um den andern Tag in den ersten und letzten 3 Wochen der Strafzeit.

f. von Großherzoglichem Landgericht Homberg:

12) Nicolaus Schneider von Bernsburg, wegen Landstreicherei und Bruchs der Consination, durch Urtheil vom 15. Februar 1853 in eine Correctionshausstrafe von 1 Jahr, geschärft durch Beschränkung der Kost auf Wasser und Brod je um den andern Tag in den ersten und letzten 8 Tagen der Strafzeit, sodann zur Stellung unter polizeiliche Aufsicht auf die Dauer von 3 Jahren nach verbüßter Strafe.

g. von Großherzoglichem Landgericht Lauterbach:

13) Johann Georg Hasenau aus Müs, wegen Diebstahls im 6. Rückfall verübt, durch Urtheil vom 17. März 1853 in eine Correctionshausstrafe von 1 1/2 Jahr, geschärft durch Beschränkung der Kost auf Wasser und Brod je um den andern Tag in den ersten 14 Tagen eines jeden Vierteljahrs der Strafzeit.
14) Barbara Hedtrich von Angersbach, wegen Unterschlagung im 2. Rückfall und Landstreicherei, durch Urtheil vom 12. Mai 1853 in eine Correctionshausstrafe von 1 Jahr, geschärft durch Beschränkung der Kost auf Wasser und Brod je um den andern Tag in den ersten und letzten 14 Tagen der Strafzeit.


Ermächtigung zur Annahme einer fremden Verdienstmedaille.

Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben allergnädigst geruht, dem Katasterbüreau-Kanzlisten Speier dahier die Erlaubniß zur Annahme und zum Tragen der ihm von Seiner Majestät dem König von Württemberg verliehenen goldenen Civil-Verdienstmedaille zu ertheilen.


Concurrenzeröffnung.
Erledigt ist:

die Stelle des Kreisarztes im Medicinalbezirk Niederolm.


Druckfehler-Berichtigung.

Seite 503 d. Bl., Zeile 21 v. u., ist statt Dauth zu lesen: Daudt.