Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1853/478

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1853
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Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1853.djvu
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Nr. 30.


von 2 Jahren 6 Monaten, geschärft durch Beschränkung der Kost auf Wasser und Brod, je um den andern Tag, während den ersten 14 Tage eines jeden Vierteljahrs der Strafzeit.

22) Durch Urtheil vom 21. December 1852 in contumaciam:

a) Dr. Ferdinand von Löhr, praktischer Arzt von Worms,
b) Dr. Wilhelm Zimmermann, praktischer Arzt von Darmstadt, und
c) Georg Fees III., Uhrmacher von Michelstadt, wegen hochverrätherischer Verschwörung und der Vorbereitung zum Hochverrath, des Landesverraths, sowie der Anstiftung zum Aufruhr und der bewaffneten Theilnahme daran, jeder der beiden ersteren zu lebenslänglicher Zuchthausstrafe, Letzterer in eine solche von 14 Jahren.
d) Carl Ohly, Pfarramts-Candidat von Großenbuseck, wegen hochverrätherischer Verschwörung und der Vorbereitung zum Hochverrath, sowie der Anstiftung zum Aufruhr und der bewaffneten Theilnahme daran, zu lebenslänglicher Zuchthausstrafe.
e) Georg Adam Schaab von Reisen, ohne Gewerbe, wegen der Vorbereitung zum Hochverrath, der bewaffneten Theilnahme am Aufruhr und des Todtschlags des Gr. Provinzial-Commissärs Prinz zu lebenslänglicher Zuchthausstrafe.
f) Adam Gärtner, vormaliger Bürgermeister von Waldmichelbach, wegen Vorbereitung zum Hochverrath, Landesverrath, sowie Anstiftung zum Aufruhr und bewaffneter Theilnahme daran in eine zehnjährige Zuchthausstrafe.
g) Max Beck, ohne bestimmtes Gewerbe, von Darmstadt, wegen hochverrätherischer Verschwörung und Vorbereitung zum Hochverrath zu einer achtjährigen Zuchthausstrafe.
h) Benedikt Stamm, Schuhmacher von Michelstadt,
i) August Heist, Schuhmacher von da,
k) Georg Haag II, Fabrikarbeiter von da,
l) Johann Neff, Schuhmachergeselle von da,
m) Wilhelm Meyer, Zimmermann von da und
n) Georg Mühlfeld, Schuhmacher von Fürth, wegen Vorbereitung zum Hochverrath, Landesverrath, sowie bewaffneter Theilnahme am Aufruhr, jeder zu einer achtjährigen Zuchthausstrafe.
o) Peter Mühlfeld III., Landwirth von Wahlen,
p) Heinrich Geisert, Küfer von Michelstadt, und
q) Georg Eisenhauer, Ziegler von Fürth,
r) Nicolaus Bangert, Bäckergeselle von Waldmichelbach,
s) Franz Jakob Hildenbeutel, Sattlergeselle von Waldmichelbach und
t) Peter Mechler, Wirth daselbst, wegen Vorbereitung zum Hochverrath, sowie Anstiftung zum Aufruhr und bewaffneter Theilnahme daran, Jeder der unter o, p, q Genannten in eine siebenjährige und die drei Letzten Jeder in eine sechsjährige Zuchthausstrafe.

23) Philipp Kreider, gewesener Bürgermeister zu Bobstadt, wegen Veruntreuung im Dienste in contumaciam durch Urtheil vom 22. December 1852 in eine Zuchthausstrafe von 4 Jahren.
24) Georg Assemann, Bäcker von Erbach, wegen ausgezeichneten Diebstahls, durch Urtheil vom 16. Februar 1853 in eine Zuchthausstrafe von 4 Jahren.
25) Georg Dauber, Nagelschmied von Langen, wegen Verleitung Anderer zum Meineid, in contumaciam durch Urtheil vom 17. Februar 1853 in eine Zuchthausstrafe von 4 Jahren.
26) Dorothea Kilian, Dienstmagd von Bensheim, wegen vollendeten Versuchs der Beschädigung Anderer durch Vergiftung und kleinen Diebstahls durch Urtheil vom 19. Februar 1853 in eine Correctionshausstrafe von 4 Jahren.
27) Philipp Bonnacker, Schuhmachergeselle von Appenheim, wegen ausgezeichneten Diebstahls durch Urtheil vom 19. Februar 1853 in eine Correctionshausstrafe von 2 Jahren.