Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1853/472
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Nr. 29.
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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1853 | |
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der Gebäude. |
ohne die Bau- stelle. |
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Wohnhaus mit Schmiede. Scheuer mit Kuhstall. Pferdestall. Schweineställe. |
Hier ist zum Beispiel zu erwähnen, wenn bei der Abschätzung eine andere, den Zweck mindestens gleich gut erfüllende Constructionsmethode, als die im Gebäude angewendete, vorausgesetzt ist, zum Beispiel eine Construction des Daches, welche bei gleicher Solidität weniger Holz erfordert. Auch ist hier zu erläutern, worauf, soweit sich dies angeben lässt, die Abweichung des Anschlags von der bei früherer Abschätzung gefundenen beruht. Zum Beispiel anzugeben: Es ist im Jahr 1848 ein Stockwerk eingesetzt worden; das Haus ist im Jahr 1849 durchgreifend repariert worden; die Unterhaltung des Hauses ist in neuerer Zeit vernachlässigt worden; die Sachverständigen müssen annehmen, dass die früheren Sachverständigen nicht richtig abgeschätzt haben. |
Unterschrift der Sachverständigen
N. N.
N. N.
N. N.
N. N.
Anmerkung: Die Formularien für die Feststellung der Versicherungen von Amtswegen werden besonders den Kreisämtern mitgetheilt werden.