Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1853/003

aus GenWiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.
Zur Navigation springen Zur Suche springen
GenWiki - Digitale Bibliothek
Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1853
Alphabetisches Inhaltsverzeichnis:
A BC DEF GHI/J KLMNO PQR S TUVWZ
Alphabetisches Namensverzeichnis:
ABCD EFGH JKL MNOPQR STU VWYZ
<<<Vorherige Seite
[002]
Nächste Seite>>>
[004]
Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1853.djvu
Hilfe zur Nutzung von DjVu-Dateien
Texterfassung: korrigiert
Dieser Text wurde anhand der angegebenen Quelle einmal korrekturgelesen. Bevor dieser Text als fertig markiert werden kann, ist jedoch noch ein weiterer Korrekturdurchgang nötig.


Großherzoglich Hessisches
Regierungsblatt.
Nr. 1.
Darmstadt am 12. Januar 1853.

Inhalt: 1) Edict, die Ergänzung der Feldtruppen im Jahre 1853 betr.; - 2) Bekanntmachung, die Vertheilung des Recrutenbedarfs von 1853 auf die Provinzen betr.; - 3) Bekanntmachung, Personenannahme nach und in den Unterwegsorten auf dem Friedberg-Lauterbacher Course betr.; - 4) Bekanntmachung, die Niederschlagung der im Voranschlag der Gemeinde Oberweidbach für 1852 in 2. Klasse vorgesehenen Umlage betr.; - 5) Bekanntmachung, die Erhebung einer nachträglichen Umlage 2. Klasse der Gemeinde Holzhausen für 1852 betr.; - 6) Bekanntmachung, den Steuerausschlag zur Bezahlung des Gehalts des Oberrabbinen zu Offenbach für das Jahr 1852 betr.; - 7) Ordensverleihungen; - 8) Ertheilung eines Patents; - 9) Dienstnachrichten; - 10) Charakterertheilung; - 11) Dienstentlassungen; - 12) Versetzung in den Ruhestand und Charakterertheilung; - 13) Versetzungen in den Ruhestand; - 11) Concurrenzeröffnungen; - 15) Sterbfälle.


Edict,
die Ergänzung der Feldtruppen im Jahre 1853 betreffend.

LUDWIG III. von Gottes Gnaden Großherzog von Hessen und bei Rhein etc. etc. In Gemäßheit der Artikel 2. und 3. des Recrutirungsgesetzes vom 20. Juli 1830 verordnen Wir hierdurch wie folgt:

Einziger Artikel.

Zur Ergänzung der Feldtruppen im Jahr 1853 sind Ein Tausend Siebenhundert und Sechzig Mann erforderlich, welche aus den Aufrufsfähigen des Jahres 1852 ausge- hoben werden sollen. Urkundlich Unserer eigenhändigen Unterschrift und des beigedrückten Staatssiegels.
Darmstadt, den 15. December 1852.
(L. S.)

LUDWIG.
Frhr. v. Schäffer-Bernstein.