Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1849/615
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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1849 | |
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Mit Bezugnahme aus die Bekanntmachung vom 24. Mai 1849 in Nr. 41 des Regierungsblattes wird zur Kenntniß gebracht, daß von den Umlagen der israelitischen Religionsgemeinde Eberstadt von 110 Gulden nur zwei Ziele erhoben, die beiden anderen Ziele aber mit Genehmigung Großherzoglichen Ministeriums des Innern niedergeschlagen werden und unerhoben bleiben.
- Darmstadt den 4. December 1849.
v. Starck.
Mit Genehmigung des Großherzoglichen Ministeriums des Innern soll die in der Gemeinde Friesenheim für das Jahr 1847 genehmigte Umlage von 150 Gulden zur Bestreitung der Parzellenvermessungskosten nicht erhoben werden, was hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird.
- Mainz am 1. December 1849
v. Dalwigk.
Es wird hiermit, unter Bezugnahme auf die Bekanntmachung vom 5. April lauf. Jahrs, Seite 187 des Regierungsblattes, zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die im Voranschlage der Gemeinde Airlenbach für 1849 in zweiter Klasse vorgesehene Umlage von 34 Gulden mit Ermächtigung Großherzoglichen Ministeriums des Innern niedergeschlagen worden ist und nicht zur Erhebung kommen soll.
- Erbach am 4. December 1849.
- Großh. Hess. Regierungs-Commission des Regierungsbezirks Erbach.
- I. V. d. D.
- Follenius.
- Großh. Hess. Regierungs-Commission des Regierungsbezirks Erbach.