Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1849/614
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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1849 | |
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Da es der Dienst nicht erlaubt, daß sich Unteroffiziere und Soldaten, welche sich bei ihren Regimentern oder Corps zu Dienst befinden und welche einen Stellvertretungsvertrag abgeschlossen haben, zum Behuf der Unterzeichnung der Stellvertretungsprotokolle (Formular 3 der Verordnung vom 31. August d. J. im Regierungsblatt Nr. 54) an die Wohnorte der Einsteller begeben, so ist es gestattet, daß das persönliche Erscheinen derselben bei den Bürgermeistern der ebengenannten Orte durch Protokolle nach dem beigefügten Muster A ersetzt werde, welche von den Compagnie- oder Schwadronsbefehlshabern aufzunehmen und den betreffenden Unteroffizieren oder Soldaten zuzustellen sind. Die Stellvertretungsprotokolle sind in solchen Fällen von den Bürgermeistern nach dem beigefügten Muster B aufzunehmen.
- Darmstadt, den 21. Dezember 1849.
Frhr. v. Schäffer-Bernstein.
Heute erschien vor dem unterzeichneten Hauptmann im 2. Infanterieregiment
- der in dieser Compagnie stehende Feldwebel Georg Lipp[GWR 1] aus Arheilgen, Regierungsbezirks Darmstadt,
und übergab die beigeschlossene Urkunde über seine Zulassung zum Einstehen mit der Erklärung:
- Er habe mit dem Militärpflichtigen Johannes Wild[GWR 1] aus Großenlinden, Regierungsbezirks Gießen, einen Stellvertretungsvertrag abgeschlossen und mache sich hierdurch verbindlich, die Pflichten zu übernehmen, welche demselben in Bezug auf die Leistung des Militärdienstes obliegen.
- (Unterschrift des Einstehers.)
- (Unterschrift des Compagnie- oder Schwadronsbefehlshabers.)
Stellvertretungsprotokoll.
Heute erschien vor dem unterzeichneten Bürgermeister der Gemeinde Großenlinden
- der Militärpflichtige Johannes Wild[GWR 1] aus Großenlinden
und erklärte:
- Er habe bei der Musterung der Militärpflichtigen vom Jahr 1849 die Nr. 34 gezogen und wolle sich durch den Feldwebel Georg Lipp[GWR 1] aus Arheilgen , Regierungsbezirks Darmstadt, in der 3. Compagnie des 2. Infanterieregiments, vertreten lassen, mit welchem er einen Stellvertretungsvertrag abgeschlossen habe.
Er übergab zugleich das anliegende Protokoll über die Erklärung des Feldwebels Lipp[GWR 1], welchem die Urkunde über dessen Zulassung zum Einstehen beigeschlossen ist.
- (Unterschrift des Einstellers.)
- (Unterschrift des Bürgermeisters.)
Anmerkungen der GenWiki-Redaktion (GWR)
- ↑ 1,0 1,1 1,2 1,3 1,4 Sämtliche Personennamen auf der Seite 614 sind fiktiv! Referenzfehler: Ungültiges
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