Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1849/608

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1849
Alphabetisches Inhaltsverzeichniß:
AB CDE FGHI/J KLMNO PQR S TUVW Z
Alphabetisches Namenregister:
ABCDE FGHJK LMNOPQRS TUVWZ
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Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1849.djvu
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finden. Dem weiteren Anträge der Stände, auf Mittel bedacht zu seyn, daß auch unbemittelten Unteroffizieren die Möglichkeit gegeben werde, sich die zu ihrer Beförderung nöthige Equipirung zu verschaffen, wird durch einen Ansatz im Militärbudget demnächst entsprochen werden.
Daß die übrigen Punkte des gestellten Antrags nicht zu ständischen Beschlüssen erhoben wurden, gereichte Seiner Königlichen Hoheit dem Großherzoge zur Befriedigung. Höchstderen eigene ernste Sorge war immer auch der Verbesserung der Verhältnisse der Unteroffiziere und Soldaten zugewendet und wird ihr ferner zugewendet bleiben. Mehrfache Beschränkungen, welche früher nothwendig erschienen waren, sind beseitigt worden. Die Uebung des Bittrechts ist innerhalb der unerläßlich nothwendigen Grenzen eine unbeengte. Die Vorschriften über die Handhabung der Disciplin verbürgen eine gerechte und humane Behandlung des Untergebenen. Wo dennoch eine Beschwerde mit Recht erhoben werden kann, geben die erlassenen Vorschriften die Gewißheit, daß ihr Abhülfe werde.
Die Zulassung zur Militärschule und zur Offiziersprüfung ist an Bedingungen geknüpft, welche keine Zurückweisung in Folge zufälliger Umstände gestatten; jeder Soldat kann jede Stelle erlangen, für welche er seine Befähigung nachzuweisen vermag.
Für die Versorgung brav gedienter Unteroffiziere und Soldaten wird auch ferner alles Thunliche geschehen.
Hinsichtlich der Aufbesserung der Löhnungsverhältnisse wird, da die Stände die deshalb an sie gelangte Vorlage unerledigt ließen, der nächsten Ständeversammlung eine abermalige Vorlage gemacht werden.
Alles Weitere muß der bestehenden Revision der militärischen Dienstvorschriften vorbehalten bleiben.
C. Die übrigen hier nicht besonders erwähnten gemeinschaftlichen Wünsche und Anträge der Stände, auf welche eine allerhöchste Entschließung noch zu fassen ist, werden, sobald die zur Ertheilung einer endlichen Entschließung erforderlichen vorbereitenden Erörterungen beendigt sind, die nach den Umständen geeignet scheinende Berücksichtigung finden.

Darmstadt den 19. December 1849.
Aus besonderem allerhöchsten Auftrage.
Großherzoglich Hessisches Staatsministerium.
Jaup. Maurer.
Reuling.



Concurrenz-Eröffnungen.
Erledigt sind:
1) die evangelische Pfarrstelle zu Kelsterbach, im Regierungsbezirke Darmstadt, mit einem jährlichen Gehalte von 1079 Gulden;
2) die Physicatsarztstelle zu Vöhl, im Regierungsbezirke Biedenkopf;
3) die widerruflich zu besetzende Stelle eines Districtseinnehmers im Erhebungsdistrict Bingenheim, Obereinnehmerei Nidda, mit einem jährlichen Diensteinkommen von durchschnittlich 1080 Gulden und der Verpflichtung zur Stellung einer Dienstcaution von 3200 Gulden; concurrenzfähige Bewerber haben sich binnen 14 Tagen bei Großherzogl. Obersteuerdirection anzumelden.