Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1849/602
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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1849 | |
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des Jahres 1849, letzteres mit Rücksicht auf die eingeführte außerordentliche Einkommensteuer, prorogirt worden.
Von der bei der vorläufigen Ablehnung des Gesetzesentwurfs über die Aufhebung der Zapfgebühr ausgesprochenen Ermächtigung der Stände zur Einstellung der Kellervisitationen bei denjenigen Wirthen, die sich zur Zahlung der Zapfgebühr durch angemessene Aversionalsumme verstehen, ist mit allerhöchster Genehmigung Gebrauch gemacht und demgemäß die Bekanntmachung vom 3. Juni v. J. in Nr. 27 des Regierungsblatts erlassen worden.
Sodann wurde zur Erfüllung der landständischen Wünsche ein Gesetzesentwurf über eine veränderte Besteuerung des Weins den Ständen vorgelegt und hinsichtlich der Maischbüttensteuer durch die allerhöchste Verordnung vom 25. September v. J. diejenige Erleicherung in den Controle-Vorschriften und Strafbestimmungen gewährt, welche sich mit dem Zweck, den richtigen Eingang der Steuer zu sichern, vereinigen ließ.
Des Großherzogs Königliche Hoheit haben den für die Umpflästerung des Louisenplatzes zu Darmstadt von den Ständen bewilligten Fonds angenommen und diese Bauarbeit ausführen lassen, welche mit einer beträchtlichen Ersparniß vollendet worden ist.
Das Gesetz über Abschaffung der militärischen Strafe der körperlichen Züchtigung ist vollzogen worden und die Verkündigung desselben geschehen.
Das Gesetz über die Truppenvermehrung auf 2 Procent der gegenwärtigen Bevölkerung, sodann über die Stellvertretung im Militärdienste ist in der mit den Ständen vereinbarten Weise, jedoch nur insoweit, als durch das unabweisbare Bedürfniß geboten, vollzogen worden.
Die Verwendung der zur Erweiterung des Laboratoriums der Artillerie verwilligten Summe wird in der von den Ständen gewünschten Weise geschehen.
Die Anschaffung von Pferden für die Trainartillerie, wofür von den Ständen die nöthigen Mittel verwilligt worden sind, ist angeordnet und mit Rücksicht auf das durch die Zeitverhältnisse gegebene gesteigerte Bedürfniß eines erhöhten Pferdestandes vollzogen worden.
§. 50.
Dem aus Veranlassung der Beschwerde des Gutsbesitzers Johann Sprengel zu Westhofen wegen der Wahl der Ersatzmitglieder des Gemeinderaths daselbst