Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1849/410
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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1849 | |
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Gebühr. | |||
3. 4. |
Urtheile und Zwischenerkenntnisse, wodurch Cassation von früheren Entscheidungen, Freisprechung oder Freilassung ausgesprochen, oder wodurch lediglich zur Wah- rung allgemeiner öffentlicher Interessen, beziehungsweise vermöge der richterlichen Official-Pflicht erkannt wird, sind taxfrei zu erlassen. Im Uebrigen haben die Gerichte die in den §. §. 1-30 der Verordnung vom 27. August 1822 sonst getroffenen allgemeinen Verfügungen, soweit sie auf das mündliche und öffentliche Strafverfahren anwendbar, zu befolgen. |
Gegenwärtige Verordnung tritt mit dem Tage ihres Erscheinens im Regierungsblatte in Kraft.
- Urkundlich Unserer eigenhändigen Unterschrift und des beigedrückten Staatssiegels.
- Darmstadt am 28. Juni 1849.
(L. S.)
v. Lindelof.
- Es wurde gestattet:
- 1) am 15. Juni dem Adoptivsohne des Peter Wagner zu Lorsch, Johannes Griesemer, künftig den Namen "Wagner"
2) an demselben Tage dem Adoptivsohne der Wittwe des Kutschers Hain dahier, Heinrich Dilthey, künftig den Namen "Hain" und
3) am 21. Juni der Christine Arnold zu Grüningen, künftig den Namen "Fai" zu führen.
- 1) Am 13. Juni wurde dem Schulvicar Valentin Erbes zu Neubamberg, im Regierungsbezirke Mainz, die evangelische Schullehrerstelle daselbst übertragen.
2) Am 16. Juni wurde der Gerichts-Accessist und Hülfsgerichtsschreiber am Kreisgerichte zu Mainz Otto Heinrich Weiß zum Ergänzungsrichter bei dem Friedensgerichte zu Oberingelheim ernannt.
3) Am 22. Juni wurde dem Schullehrer Nicolaus Picard zu Astheim die dritte kath. Schullehrerstelle zu Biblis, im Regierungsbezirke Heppenheim, übertragen.
- Gestorben sind :
- 1) am 24. Mai der Dirigent der Regierungs-Commission zu Heppenheim, Provinzial-Commissär Christian Prinz
2) am 26. Juni der Geheime Oberfinanzrath Georg Gottlieb Schmidt dahier.