Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1849/297
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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1849 | |
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gemeinsame Ziel, die verfassungsmäßig gesicherte Einheit und Freiheit, in verständiger That hervortrete, wo es deren bedarf. Sie erachtet sich darum wahrlich nicht minder verpflichtet, alle ihre Kräfte auf Erreichung dieses Zieles zu richten.
Die Regierung nimmt nur das Vertrauen in Anspruch, was sich aus Thatsachen erzeugen muß; sie kann fordern, daß die Berechtigung zum Mißtrauen nur auf Thatsachen gegründet werde.
Stark in dem Bewußtseyn, den Gang des Rechts zum wahren Volkswohl wandeln zu wollen, eingedenk ihres schweren Berufs in ernster Zeit, sucht sie sich nicht zu kräftigen durch mehrdeutige Worte und Formeln, in welchen die Furcht, getäuscht über Maas und Mittel, die Gefahr zu bannen wähnt. Mehr als aus Worte rechnet sie auf die Gesinnung, von Worten nicht erzeugt; sie erwartet, was im Kampfe mächtiger Interessen und Leidenschaften allein retten kann, zur guten Stunde die That der Besonnenheit auf dem Boden des Rechts und wird diesen in keinem Kampfe verlassen.
- Darmstadt, den 19. Mai 1849.
Jaup. Maurer.