Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1849/295

aus GenWiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.
Zur Navigation springen Zur Suche springen
GenWiki - Digitale Bibliothek
Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1849
Alphabetisches Inhaltsverzeichniß:
AB CDE FGHI/J KLMNO PQR S TUVW Z
Alphabetisches Namenregister:
ABCDE FGHJK LMNOPQRS TUVWZ
<<<Vorherige Seite
[294]
Nächste Seite>>>
[296]
Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1849.djvu
Hilfe zur Nutzung von DjVu-Dateien
Texterfassung: korrigiert
Dieser Text wurde anhand der angegebenen Quelle einmal korrekturgelesen. Bevor dieser Text als fertig markiert werden kann, ist jedoch noch ein weiterer Korrekturdurchgang nötig.


Großherzoglich Hessisches
Regierungsblatt.
Nr. 34.
Darmstadt am 19. Mai 1849.
Bekanntmachung,
die Reichsverfassung betreffend.

Von verschiedenen Seiten ist an die Großherzogliche Regierung das Verlangen gerichtet worden, daß eine allgemeine Beeidigung auf die Reichsverfassung und insbesondere die des Militärs angeordnet werden möge.
Es würde die Regierung, welche bisher unablässig alle ihre Kräfte der deutschen Einheit und Freiheit gewidmet hat, sicher auch, wenn die Beeidigung von der gesetzlichen einheitlichen Gewalt angeordnet worden wäre, nicht gesäumt haben, ohne Weiteres mit Ausrichtigkeit zum Vollzug zu schreiten. Eine solche Anordnung hat indessen nicht Statt gefunden; die Nationalversammlung aber hat die Beeidigung den einzelnen Staaten überlassen. Insofern hiernach und bei Berücksichtigung laut gewordener Wünsche die Anordnung aus der Entschließung der Regierung hervorgehen soll, muß diese über Bedeutung und Folge einer so ernsten Handlung mit sich zu Rath gehen.
Wohl zeigt sich in dem Erbieten zum Eide von Seiten vieler achtbarer Bürger ein hoher sittlicher Aufschwung - es ist im Angesicht der Gefahr die Willenskraft, für das Ziel, wonach Aller Herzen streben, bis zur Selbstaufopferung einzustehen ! Wer in solchem Gefühle sich zum Eid erbietet, hat darin unter höherer Weihe denselben schon abgelegt; er bedarf keiner Formel und kann aus den gezwungenen Eid der nicht Gleichgesinnten wenig Werth legen.
Bei Vielen jedoch hat die bis zur Angst steigende Besorgniß, es möge die Reichsverfassung nicht zur Einführung gelangen, den Drang erzeugt, jedes Mittel dafür aufzubieten, Alle mit sich für diese Bestrebung sichtbar zu vereinigen, was der Eid bekräftigen soll.