Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1849/079

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1849
Alphabetisches Inhaltsverzeichniß:
AB CDE FGHI/J KLMNO PQR S TUVW Z
Alphabetisches Namenregister:
ABCDE FGHJK LMNOPQRS TUVWZ
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Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1849.djvu
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15) Jacob Fischer von Bickenbach wegen mittelst Einsteigens in einen Keller verübten einfachen Diebstahls von Kartoffeln in eine Correctionshausstrafe von 18 Monaten, geschärft durch Beschränkung der Kost auf Wasser und Brod je um den andern Tag, wahrend 14 Tagen am Anfang, in der Mitte und am Ende der Strafzeit, durch Erkenntniß vom 3. September 18-17, welche Strafe im Gnadenwege erlassen worden ist.
16) Philipp Gärtner von Auerbach wegen einfachen, im zweiten Rückfalle begangenen Diebstahls in eine Correctionshausstrafe von 2 ½ Jahren, geschärft durch Beschränkung der Kost auf Wasser und Brod, je um den andern Tag wahrend 14 Tage, in jedem Vierteljahr der Strafzeit, durch Erkenntniß vom 4. März 1847.
17) Philipp Gärtner von Auerbach wegen ausgezeichneten. im zweiten Rückfalle begangenen Diebstahls in eine Zuchthausstrafe von 2 Jahren, geschärft durch Beschränkung der Kost aus Wasser und Brod je um den andern Tag wahrend 14 Tagen in jedem halben Jahre der Strafzeit, durch Erkenntniß vom 21. April 1847.
18) Catharina Ganz von Jugenheim wegen beendigten Versuchs des Kindesmordes in eine Zuchthausstrafe von 5 Jahren, durch Erkenntniß vom 28. August 1846, Durch das Gnadenedict wurde ein Drittel der Strafe erlassen.
19) Johann Geißler von Seligenstadt wegen mehrerer einfacher und kleiner Diebstähle in eine Correctionshausstrafe von 2 Jahren und 2 Monaten, geschärft durch Entziehung der warmen Kost 14 Tage lang, je um den andern Tag, am Anfang, in der Mitte und am Ende der Strafzeit, durch Erkenntniß vom 19. August 1847. Durch das Gnadenedict wurde ein Drittheil der Strafe erlassen.
20) Wilhelm Göttmann von Wallbach wegen Verführung zur Unzucht eines 4 ½ Jahre alten Mädchens in eine Zuchthausstrafe von 2 ½ Jahren, durch Erkenntniß vom 19. März 1847.
21) Susanne, die Ehefrau des Peter Gohr von Seligenstadt wegen mittelst Einsteigens verübten ausgezeichneten Diebstahls an Kartoffeln in eine Correctionshausstrafe von 15 Monaten, geschärft durch Beschränkung der Kost auf Wasser und Brod je um den andern Tag während 8 Tage, am Anfang, in der Mitte, und am Ende der Strafzeit, durch Erkenntniß vom 3. September 1847. Durch das Gnadenedict wurde ein Drittel der Strafe erlassen.
22) Johann Gottmann von Oberschwarzach, Großherzogl. Badischen Bezirksamts Neckargemünd, wegen im Affect beschlossener und ausgeführter Körperverletzung, welche den Tod des Verletzten zur Folge hatte, in eine Correctionshausstrafe von 3 Jahren, durch Erkenntniß vom 10. Januar 1848.
23) Johannes Gottwald von Michelstadt wegen eines mittelst Einsteigens und inneren Einbruchs verübten ausgezeichneten Diebstahls in eine Correctionshausstrafe von 1 ½ Jahren, wovon jedoch 2 Monate der Untersuchungshaft in Abrechnung zu bringen sind, durch Erkenntniß vom 23. August 1847.
24) Georg Grenz von Niederkinzig wegen als zweiter Rückfall erscheinenden Gelddiebstahls zum Nachtheil seines Dienstherrn in eine Correctionshausstrafe von 1 ½ Jahren, geschärft durch Beschränkung der Kost auf Wasser und Brod je um den andern Tag während 14 Tagen in jedem halben Jahre der Strafzeit, durch Erkenntniß vom 5. April 1845.
25) Philipp Hegar von Eberstadt wegen Raubs in eine Zuchthausstrafe von 8 Jahren und zur Stellung unter polizeiliche Aufsicht auf 3 Jahre, durch Erkenntniß vom 15. Mai 1847.
26) Peter Hein von Hartmannshain wegen Landstreicherei im Rückfalle in eine Correctionshausstrafe von 2 Jahren, geschärft durch Beschränkung der Kost auf Wasser und Brod je um den andern Tag wahrend der ersten 14 Tage eines jeden halben Jahres, sowie zur Stellung unter polizeiliche Aufsicht wahrend 3 Jahren nach verbüßter Strafe, durch Erkenntniß vom 4. Mai 1847.
27) Michael Heist von Gadernheim wegen einfachen Diebstahls im 3. Rückfalle in eine Correctionshausstrafe von 2 1/2 Jahren, geschärft durch Beschränkung der Kost auf Wasser und Brod je um den andern Tag im Anfang, in der Mitte und am Ende der Strafzeit, jedesmal auf die Dauer von 4 Wochen, durch Erkenntniß vom 21. August 1847.
28) Jacob Hild, Polizeisoldat von Darmstadt, wegen ausgezeichneten Diebstahls in eine Zuchthausstrafe von 6 Jahren, durch Erkenntniß vom 31. März 1847.