Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1819/127

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1819
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Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1819.djvu
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Großherzoglich Hessisches
Regierungsblatt.
Nr. 26.
Darmstadt den 10. December 1819.
Bestätigung des, der Kirche, der Schule, und den Armen zu Rockenberg von dem verstorbenen ehemaligen Abt zu Arnsburg, Alexander Weitzel, vermachten Legats.

Der zu Rockenberg Amts Butzbach verstorbene Prälat des vormaligen Arnsburger Bernhardiner-Klosters Alexander Weitzel hat durch Testament der Pfarrkirche zu Rockenberg Amts Butzbach verschiedene zu 1254 fl. 47 kr. taxirte Kirchen-Gefäße und Kirchen-Gewand sodann an baarem Geld, für ein zu haltendes Jahrgedächtniß, ein Kapital von 200 fl. legirt - und außerdem für die dortige Schule ein weiteres Kapital von 100 fl., und für die dortigen Armen ein dergleichen von 800 fl. zu dem Ende ausgesetzt, damit die davon fallenden Zinsen, und zwar die von ersterem jährlich unter die dortigen Schulkinder, die von letzterem aber jährlich unter die dasigen Armen vertheilt werden sollen.
Se. Königl. Hoheit der Großherzog haben diese Vermächtnisse und deren Annahme von den Legatarien Landesherrlich zu genehmigen, und mit dem Anhang zu bestätigen gnädigst geruht, daß solche nach des Stifters wohlthätigen Absichten und Bestimmungen verwendet und verwaltet werden sollen, welches hierdurch zur allgemeinen Kenntniß bekannt gemacht wird. Darmstadt, den 15. November 1819.

Aus höchstem besonderem Auftrag.
Großherzoglich Hessisches Geheimes Staats-Ministerium.
von Grolman. Wreden.
vt. Stumpff.


Freizügigkeit zwischen dem Großherzogthum Hessen und den Königreichen Schwedens und Norwegen in Ansehung der den beiderseitigen Unterthanen zufallenden Erbschaften.

Die Großherzoglich Hessische Regierung ist mit der Königlich Schwedischen dahin übereingekommen, hinsichtlich der, den beiderseitigen Unterthanen zufallenden Erbschaften für das Großherzogthum Hessen und die Königreiche Schweden und Norwegen gegenseitig Freizügigkeit gelten zu lassen.