Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1819/101
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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1819 | |
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Regierungsblatt.
Es kommt seit einiger Zeit wieder häufig vor, daß Supplikanten um Kriegsdienstbefreiung hierher reisen , um ihre Gesuche Großherzoglichem Oberkriegs-Collegio persönlich einzureichen, vermeinend, dadurch eine schnellere und günstigere Resolution zu erwirken. Da nun schlechterdings verordnet ist, daß alle Gesuche der Art durchaus nicht anders, als in dem vorgeschriebenen ordinairen Geschäftsgang behandelt, und daß davon, da, wenn Jeder in Zeiten seine Einrichtung trifft, niemals Gefahr auf dem Verzug haften kann, in keinem Falle eine Ausnahme gemacht werden solle; so wird dieses wiederholt hierdurch bekannt gemacht, und alle, die es angeht, ermahnt, dergleichen nur zu unnöthiger Zeitversäumniß und Kostenaufwand für sie und zu unnützer Belästigung des Kanzlei-Personals und der Referenten gereichende, persönliche Eingaben und Sollicitationen künftig zu unterlassen. Es wird hierbei noch angefügt, daß diejenigen, welche den Versuch machen sollten, die Kriegskanzleidiener durch Trinkgelder, Geschenke, Gastirungen oder andere Reitzmittel um Beförderung oder Auskundschaftung des Standes ihrer Sachen anzugehen, sich namhafter Strafe zu gewärtigen haben werden. Darmstadt den 5. Nov. 1819.
v.Weyhers. Klipstein. Scriba. Zimmermann. Schenck.
Die von des Großherzogs Königlicher Hoheit gnädigst angeordnete Errichtung eines Schullehrerseminars für die evangelischen Landestheile des Großherzogthums Hessen, wurde durch die von unterzeichneter Kommission unterm 9. Sept. 1817 in der Großherzoglichen Landzeitung