Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1819/070

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1819
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Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1819.djvu
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Die Erhebung der Kommunalbedürfnisse der Gemeinden des Domanialamts Königsberg für das Jahr 1819.

Nachdem für das Jahr 1819 der Ausschlag zu Bestreitung der Communalbedürfnisse der Gemeinden des Domanialamts Königsberg genehmigt worden ist, wird derselbe hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Er beträgt auf einen Gulden Ortssteuerkapital:

der Gemeinde:
der Gemeinds-
glieder.
der Nichtgemeinds-
glieder von immer
steuerbaren Objekten.
der vorhin Steuer-
freien.
kr.
pf.
kr.
pf.
kr.
pf.
Königsberg 4 2,6356 2 0,7023 - 1,5673
Waldgirmes - - 2 0,8216 - 2,7967
Naunheim - - 2 3,5593 2 -
Frankenbach - - 1 0,8485 - 1,8758
Wilsbach 1 1,6845 2 0,6287 - 3,4237
Roßbach - - 1 0,579 - 3,729
Oberweidbach - - 1 0,868 1 0,868
Niederweidbach - - - 2,168 - 1,96
Bischoffen 1 0,382 - 3,877 - 2,612
Gießen am 15. Sept. 1819.
Großherzoglich Hessische Regierungs-Deputation in Gemeindesachen daselbst.
Haberkorn. Günther.
vt. Goldmann


Die Erhebung der Bedürfnisse zu den gewöhnlichen Gemeinde-Ausgaben der Stadt Allendorf an der Lumda.

Für das Jahr 1819 ist der Ausschlag zu den Communal-Bedürfnissen der Stadt Allendorf an der Lumda genehmigt worden, und beträgt auf einen Gulden Steuer-Kapital:

der Gemeindsglieder:

- kr. 3,472 pf.
der immer steuerbaren
Nichtgemeindsglieder:
2 kr. 2,724 pf.
der vorhin Steuer-
freien:
- kr. 3,001 pf.
Gießen am 15. September 1819.
Großherzoglich Hessische Regierungs-Deputation in Gemeindesachen daselbst.
Haberkorn. Günther.
vt. Goldmann