Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1819/060

aus GenWiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.
Zur Navigation springen Zur Suche springen
GenWiki - Digitale Bibliothek
Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1819
Inhalt
<<<Vorherige Seite
[059]
Nächste Seite>>>
[061]
Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1819.djvu
Hilfe zur Nutzung von DjVu-Dateien
Texterfassung: korrigiert
Dieser Text wurde anhand der angegebenen Quelle einmal korrekturgelesen. Bevor dieser Text als fertig markiert werden kann, ist jedoch noch ein weiterer Korrekturdurchgang nötig.


9.) Im Uebrigen verbleibt es bei den, hinsichtlich dieses Gegenstandes vorliegenden Bestimmungen. ::Darmstadt den 10ten September 1819.
Auf allerhöchsten Special-Befehl.
Großherzoglich Hessisches Geheimes Staats-Ministerium.
v. Grolman. v. Kopp. Hofmann.
Rothe.



Auswechselung der Dekorationen des ehemaligen Italienischen Ordens der eisernen Krone gegen die neuen Oesterreichischen Ordenszeichen.

Nachdem Seine Kaiserlich Königlich Apostolische Majestät, um dem Geschäfte der Auswechselung der Dekorationen des ehemaligen Italienischen Ordens der eiserne Krone mit den neuen Oesterreichischen Ordenszeichen ein Ende zu machen, zu verordnen geruhet haben, daß sämmtlichen auswärtigen sowohl, als inländischen Rittern des ehemaligen Italienischen Ordens der eisernen Krone, zur Geltendmachung ihrer allenfallsigen Ansprüche auf die Auswechselung der alten Dekorationen mit den neuen Oesterreichischen Ordenszeichen, unter den durch die Ordens-Kanzley zu Wien seiner Zeit bereits zur allgemeinen Kenntniß gebrachten Modalitäten, ein Termin von weiteren sechs Monaten, vom 1. August l. J. anzufangen, zugestanden werden, nach deren Verstreichung aber dieses Geschäft als gänzlich geschlossen betrachtet werden solle; so wird solches, auf geschehenes Ersuchen des Kaiserlich Oesterreichischen Gouvernements, zu dem Ende, hiermit öffentlich bekannt gemacht, damit die etwa in den Großherzoglich Hessischen Staaten lebenden Individuen, welchen daran gelegen seyn könnte, sich danach richten mögen; indem, nach Ablauf der erwähnten Zeitfrist, von dem am hiesigen Hofe beglaubigten K. K. Minister durchaus keine weiteren, jene Dekorations-Auswechselung betreffenden Reklamationen werden angenommen werden.

Darmstadt den 11. September 1819.
Großherzoglich Hessisches Geheimes Staats-Ministerium.
v. Grolman. Jaup. Freiherr von Lehmann.

Hallwachs.

Den Umlauf falscher preußischer Thaler betr.

Da nach erhaltener offizieller Mittheilung von Seiten der Königl. Preußischen Gesandtschaft am hiesigen Hofe, in den Königl. Preußischen Rheinprovinzen eine bedeutende Quantität