Geschichte der Stadt Northeim/042
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Geschichte der Stadt Northeim | |
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und Lüneburg, Calenbergischen Theils, erlanget, die zu ihrem Besten zu gebrauchen, auch derselben als lange Jahr her ruhiglichen gebrauchet, in Besitzung gehabt und noch haben, solche gebrauchende und noch habende Wehre, auch von weiland Durchlauchtigen Fürsten, Herrn Georgen, Herzogen zu Braunschweig und Lüneburg, Unsers hochgeehrten Herrn Vaters Gnaden und Liebden, glorwürdigen Gedenkens, in an. 1636 am ersten Monathstage Martii, und noch letzthin von des auch von weiland Durchlauchtigen Fürsten, Herrn Johann Friedrichs, Herzogens zu Braunschweig-Lüneburg, Unsers freundlich geliebten Bruders, hochseel. Gedenk. Lbd. den 24ten August 1671 in Gnaden confirmiret worden, daß Wir, als nachfolgender einiger Landesfürst, regierender Herzog zu Braunschweig-Lüneburg, Calenbergischen Theils, solche Possession und Wehre jetzo hinwieder auf ihr unterthänigstes Anhalten ebenmäßig von neuem befestiget, bekräftiget und bestätiget haben, Thun auch das und also gegenwärtig in Kraft dieses Briefes in der besten Weise und Form, wie solches zu Recht geschehen soll, und mag also, daß dieselben Erben nun fürter wie sie bishero gethan, sothaner Wüstung und Hagens mit ihrer Zubehörung, als vorbeschrieben, zu ihrer Nothdurft und Besten gebrauchen