Geschichte der Pfarreien des Dekanates Grevenbroich/178
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1625 Johannes von Scheidt, nennt sich indignus pastor, beklagt sich beim Domcapitel, daß ihn Renten vorenthalten würden. Er scheint, wie sein Nachfolger
Werner Hochbaum, aus dem Kloster Knechtsteden, nur sehr kurze Zeit als Pastor fungirt zu haben . Dieser wurde Probst in Scheda und starb 1637.
1626 Johann Constantin Hugo, aus Köln, starb im Hessischen Kriege im Exil zu Köln 1642.
1642-1660 Gottfried Norbisrath, früher in Capellen, verkündigte 1648 am 20. December das Decret des Concils von Trient de matrimonio und starb 1660.
1160-1665 Michael von Himselrath, aus Knechtsteden. Gebürtig aus dem Jülicher Lande, war er in den Orden des h. Norbertus getreten und 1637 Priester geworden. Als Prior im Kloster zu Ellen bei Düren vermochte er die dort gesunkene Desciplin nicht wieder herzustellen. Darum wurde er vom Abte von Steinfeld, unter dessen Aufsicht Ellen stand, 1652 entfernt. Derselbe nennt ihn homo intractabilis, imo seditiosus.[1] Himselrath schloß sich nun der Priorin in Dünnwald, Margaretha von Virmondt, an, welche, von ihm unterstützt, die Steinfelder Geistlichen aus Dünnwald vertrieb. 1658 ist er Pastor in Elsen. Sein Vorgänger Gabriel Hambach beklagt sich über ihn, er sei mit ihm betrüglich umgegangen, deshalb ermahnt, habe er ihn mit verbal und real Injurien bezahlt. 1660 wurde Himselrath Pastor in Hemmerden. Dycker Acten berichten sehr Unrühmliches von ihm. Der Coadjutor des Abtes von Knechtsteden, Pater Geilrath, rief ihn in's Kloster certis ex causis zurück. Da er aber von Hemmerden nicht weichen wollte, drohte ihm Graf Salm mit dem brachium saeculare, wofern er seiner geistlichen Obrigkeit nit gebührend pariren und gutwillig nach dem Kloster folgen würde. Himselrath lenkte darauf ein und begab sich in's Kloster. Einige Jahre nachher finden wir ihn im Bergischen, wo er die Pfarre Hilden versieht und 1672 am 11. September in habitu candido sui ordinis, wie Hartzheim sagt, 60 Jahre alt, verschied. Er war auch Schriftsteller. Hartzheim citirt folgendes Werk von ihm: "Resolutio quaestionis, utrum monialium Praemonstratensium administratores, qui vocantur praepositi, sub nomine abbatum, seu praelatorum regularium comprehendantur ... per Michaelem ab Himselrath, canonicum Knechtstedensem, iussu superioris sui. 1657. Coloniae".[2]