Geschichte der Gemeinden Freistett und Neufreistett/182
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zu comportieren und keine Verwirrungen anzufangen, sondern den Gottesdienst privatim zu exercieren, bis die Gemein so angewachsen sein wird, daß sie eine ordentliche Kirche zu ihrer öffentlichen Versammlung erbauen kann, wobei jedoch zu allen Zeiten vorbehalten sein solle, daß das Venerabile nicht mit Ceremonien dem Kranken gebracht, noch öffentliche Prozessionen außer dem Enclos oder Ringmauer ihrer Kirche und Kirchhof gehalten werde. Wornach sich zu richten, und dem Herrn Superintendenten und Konsistorialrat Misenio zu Willstett eine Kopie zuzuschicken.“ Bei den Beerdigungen aus konfessionell gemischten Familien, welche ausdrücklich den lutherischen Pfarrer zu Freistett begehrten, kam es einige Male zu Irrungen.
Erst einige Jahre später wurde auch die kirchliche Versehung der Evangelischen in Neufreistett in Ordnung gebracht, wie aus folgendem Extractus Hochfürstlich Hessen-Hanau-Lichtenbergischen Consistorial-Protocoli vom 23. Januarii 1749 hervorgeht:
„Nr. 163. Serenissimi Hochfürstliche Durchlaucht haben den von diesem Collegio beschehenen unterthänigsten Vortrag, daß weillen die Evangelischen Unterthanen in der Neuen Statt Freystett noch nicht im Stand seyen, einen eygenen Pfarrer zu halten, noch weniger aber, eine Kirche zu bauen, man denenselben zur Hörung Göttlichen Worts einen Sufficienten Platz in der Alt Freystetter Kirch, in so lang, biß sie im Stand sind, eine Kirche zu bauen vnd einen eygenen Pfarrer zu salarieren, anweysen lassen könnte, durgehends gnädigst approbirt. Ist hievon Herrn Superintendenten vnd Consistorialrath Misenio vnd Special Gerhardi zu dem ende nachricht zu geben, damit sie sich nunmehro nach Freystett begeben vnd der gnädigsten resolution gemäß denen Neu-Freystettern einen Platz in der Kirche anweyßen.“
Aus dem Mitgeteilten geht zum mindesten hervor, daß man allgemein noch zu Ende der Vierziger Jahre an die Entwickelung der neugegründeten Kolonie die höchsten Hoffnungen knüpfte. Man glaubte der Stadt Straßburg mit der Zeit