Geschichte der Gemeinde Wegberg/121

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Geschichte der Gemeinde Wegberg
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Stiftskapitel je einen Förster. Dem Erbvogt stand vom Petersholz jährlich 16 halbe Morgen Holz und Heide Nutzung zu. Ferner hatte der Herr zu Tüschenbroich auf diesem Busche Gebot und Verbot samt den Brüchten und grober und kleiner Jagd.
17. Wenn fremde Bienen in die Herrlichkeit gebracht wurden, mußten von jedem Kaar (Korb) 2 Stüber gezahlt werden.
18. Beim Verkauf eines Gutes in der Herrlichkeit hatte der Herr von Tüschenbroich das Vorkaufsrecht.
19. Niemand durfte ohne Erlaubnis des Herrn in der Herrlichkeit ein Geschäft oder Wirtschaft betreiben, „noch, Wein, Brandewein oder Bier außverzapfen oder verkauffen“ es sei denn gegen eine Abgabe.
20. Der Herr zu Tüschenbroich ernennt Vogt, Scheffen und Boten und hat in der Herrschaft hohes und „legeß“ Hals- und Scheffengericht, Gebot und Verbot, zu „brüchten“ in Geld und Gut, auch zu strafen mit dem Kerker und dem Leben und alle Rechte und Gerechtigkeiten, wie sie die Vorfahren beseßen haben.
35. An Erbpacht war zu empfangen am St. Andreastag 8 Malter, 1 Summer, 3½ Viertel, 3 Pinten Hafer, 15 Hühner, 2 Stein Flachs, 29 „Fetmenger“, 5 Heller leicht, an St. Martinstag 4 Kapaunen, 1 Huhn, an St. Stephanstag 10 Vietel Hafer, 1 Huhn, 1 „Fetmengen“.

      Die Spierings hatten ihr Erbbegräbnis in der Kirche zu Wegberg.

      Zur Familiengeschichte derer von Spiering gehören folgende Eintragungen in den Registern der Pfarre Wegberg:

      1702, 16. 3., geboren Anna Catharina Lowisa, Tochter des Herrn de Spierling und seiner Ehefrau Francisca geborenen de Maly;

      1704, 2. 8., geboren Franziskus Bernardus, Sohn von Carl Wilhelm Baron de Spiering und seiner Ehefrau Anna Franciska geb. de Mailly.

      Paten waren Franz Wilhelm Baron de Spiering zu Fronberg, Elisabetha Walburgis Baronin de Hatsfeld geborene de Spiering in Tüschenbroich, Bernardus Nicolaus Baron de Metternich de Niederberg, Commendatur Francofurtensis.