Geschichte der Gemeinde Wegberg/120
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der Kirche zu Doveren das zweite Beneficium zu vergeben und mußten als Inhaber des großen Zehnten das Schiff der Kirche unterhalten. (Offermanns-Brückmann S. 87, 91.)
Um diese Zeit (Ende des 17. Jahrhunderts) scheinen die Spierings auf der Höhe ihrer Macht gestanden zu haben.
Außer den schon erwähnten Gütern weißt das obenbezeichnete Verzeichnis der Lehnappertinentien von 1717 noch die Grenzen der Herrlichkeit Tüschenbroich nach und zählt noch folgende Rechte auf:
Ziffer 8. In der Herrlichkeit sind 86 steuerbare Hausmanns-Häuser und Höfe, welche jährlich je ein Rauchhuhn im Werte von 2 Blafferden auf das Schloß zu liefern hatten, auch waren die Einwohner „zu Wachen zu dienen, zu Beeckfegen, eisen und sonsten wie von alterß zu thuen schuldig“.
- 9. Der Crinßhof hat 3 schwere Dienste jährlich zu tun.
- 10. Der Rottzehnte in der ganzen Herrlichkeit.
- 11. Die Crintz-Mühle (Kringsmühle) zu Harbeck (Dorp) hat jährlich 4 Summeren Kuchenmehls auf das Schloß zu liefern.
- 12. Die grobe uud kleine Jagd in der ganzen Herrlichkeit, wie auch
- 13. an einigen Plätzen im Amt Waßenberg und im geldrischen Gebiet die kleine Jagd.
- 14. In Wegberg 3 Markttage.
- 15. Die Erbvogtei des Petersholzes und des Frohnhofs zu Kleingladbach. Das Stiftskapitel zu Cöln hatte jährlichst 4½ Malter Roggen, 9 Malter Hafer, 12 Summeren Weizen und 40 rad. albus cölnisch (Geld) zu geben. Der Erbvogt hatte dafür 2mal das Frohngericht halten zu lassen und den Gerichtspersonen das Tractement zu geben. Das Frohngericht fand auf dem Frohnhof oder auf der Kirchporten zu Kleingladbach durch den Vogt der Herrlichkeit Tüschenbroich mit Gerichtsschreibern und 7 Frohnscheffen statt, die alle nebst dem Frohnboten von den zeitigen Herren zu Tüschenbroich ernannt werden. Zur Verwaltung des Petersholz Busches ernannte der Herr von Tüschenbroich und das