Gericht Höxter
Historisch: Das stark gefächerte Gerichtswesen im Fürstbistum Paderborn - Gerichte des Adels, der Städte, der Ämter, der Kanzlei und des geistlichen und weltlichen Hofgerichts - hatten sich seit dem Spätmittelalter herausgebildet, zum Teil aber in Verbindung mit den allgemeinen Verwaltungsaufgaben.
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Einleitung
Im Gefolge des Patentes vom 09.09.1814 wurde auch in Höxter ein preußisches Land- und Stadtgericht eingerichtet. Jedoch konnte es sich bis zur organisatorischen Klärung in der neuen Provinz Westfalen nur um eine provisorische, faktische Regelung handeln. Erst durch die Verordnung vom 25. Mai 1818 wurde die provisorische Organisation rechtlich abgesichert.
Umfang
Das Land- und Stadtgericht Höxter war zuständig für die Bereiche der Kirchspiele Albaxen, Amelunxen, Bruchhausen, Bosseborn, Brenkhausen, Corvey, Fürstenau, Godelheim, Höxter und Lüchtringen. Durch Staatsvertrag von 1820 war für den Landgrafen von Hessen-Rotenburg das Mediatfürstentum Corvey geschaffen worden. Dabei war dem Landgrafen für seine Besitzungen die Zivil- und Kriminalgerichtsbarkeit erster Instanz zugestanden worden.
- 1826 Land- und Stadtgericht zu Höxter
Bereich
- 1826 Stadt Höxter
- 1826 Stadt und Kirchspiel Werther
- 1826 Kirchspiel Godelheim
- 1826 Kirchspiel Ottbergen (Höxter)
- 1826 Kirchspiel Bosseborn
- 1826 Kirchspiel Albaxten
- 1826 Kirchspiel Stahle
- 1826 Kirchspiel Böderen
- 1826 Kirchspiel Brenkhausen
- 1826 Kirchspiel Fürstenau
- 1826 Kirchspiel Ovenhausen
- 1826 Kirchspiel Amelunxen
- 1826 Kirchspiel Bruchhausen
- 1826 Kirchspiel Lüchtringen
Richter
- 1826 Land- und Stadtrichter Justizrat Caspari
Untergericht: Mediatfürstentumsgericht Corvey
Mit Wirkung vom 1. Oktober 1823 wurde das Mediatfürstentumsgericht Corvey (Domänengut Corvey mit Vorwerken, Domänengut Fürstenau und Tonenburg) als selbständiges Untergericht errichtet.
Durch die Neuordnung der Justizverfassung im Jahre 1849 traten an die Stelle der Stadt- und Landgerichte nun Kreisgerichte mit nachgeordneten Kreisgerichtsdeputationen und Kreisgerichtskommissionen.
- Das Mediatsfürstentumsgericht in Corvey wurde wie alle anderen Privatgerichte aufgelöst.
Gerichtsbezirk 1837
1837 gehörten zum Gerichtsbezirk die Stadt Höxter und 20 Dorfschaften.
Besetzung 1837
1837 war das Gericht besetzt mit einem Direktor, zwei Richtern, vier Subalternen und drei Unterbeamten sowie neun Hilfsarbeitern.
Anschluß einer Gerichtskommission
1847 wurde das bisherige Land- und Stadtgericht Beverungen als Gerichtskommission angeschlossen.
Kreisgericht
Durch die Neuordnung der Justizverfassung im Jahre 1849 traten an die Stelle der Stadt- und Landgerichte nun Kreisgerichte mit nachgeordneten Kreisgerichtsdeputationen und Kreisgerichtskommissionen. Das Kreisgericht Höxter betreute im wesentlichen das Gebiet des Kreises Höxter.
Besetzung 1876
Ein Direktor und 11 Kreisrichter (1876) versahen ihren Dienst in Höxter und in der
- Kreisgerichtsdeputationen Brakel (bis 1851)
- Kreisgerichtsdeputationen Nieheim (bis 1851)
- Kreisgerichtskommissionen Brakel (ab 1851)
- Kreisgerichtskommissionen Nieheim (ab 1851)
- Kreisgerichtskommissionen Steinheim (ab 1851)
- Kreisgerichtskommissionen Beverungen (ab 1851).
Amtsgericht Höxter
- 1879 Gründung Amtsgericht Höxter
Literatur
- Safarovic, Egon, 100 Jahre Amtsgerichte im Kreise Höxter, in: Kreis Höxter, Jahrbuch 1980 (1979), S. 35-42.
Archiv
- Land- und Stadtgericht bzw. Kreisgericht Höxter, Signatur : M 9 Höxter
- Amtsgericht Höxter, Signatur : D 23 Höxter
Daten aus dem genealogischen Ortsverzeichnis
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